Flüchtlinge Berufung nach Totgeburt bei Rückführung

SDA

5.11.2018 - 17:59

Ein Grenzwächter, der einer schwangeren Syrerin bei der Rückführung nach Italien keine medizinische Hilfe zukommen liess, muss sich vor dem Militärgericht in Zürich verantworten. Die Frau erlitt in Italien eine Totgeburt. (Gerichtszeichnung)
Ein Grenzwächter, der einer schwangeren Syrerin bei der Rückführung nach Italien keine medizinische Hilfe zukommen liess, muss sich vor dem Militärgericht in Zürich verantworten. Die Frau erlitt in Italien eine Totgeburt. (Gerichtszeichnung)
Source: KEYSTONE/LINDA GRAEDEL/ENNIO LEANZA

Der Verteidiger fordert für den Grenzwächter einen Freispruch, die Anklage eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren: Das Urteil in der Verhandlung um die Syrerin, die bei der Rückschaffung nach Italien eine Totgeburt erlitt, wird am Dienstag eröffnet.

Im Berufungsprozess blieb am Montag als eine der zentralen Fragen umstritten, wann der Grenzwächter auf dem Bahnhof Brig die medizinischen Probleme der Syrerin bemerken konnte. Denn ihm wird vorgeworfen, dass er der schwangeren Frau, für die er als "Chef auf dem Platz" verantwortlich war, keine Hilfe zukommen liess.

Dabei hätten alle sehen können, dass es ihr nicht gut gegangen sei, sagte die Syrerin vor dem Militärgericht. So seien auf ihren weissen Hosen Blutspuren sichtbar gewesen. Und ihr Mann sowie weitere Angehörigen hätten angesichts ihrer Schmerzen mehrmals beim Beschuldigten um Hilfe und um einen Krankenwagen gebeten.

Keine Hektik bemerkt

Als er hinzugekommen sei und die Verantwortung übernommen habe, habe er keine emotionale Besonderheit festgestellt, sagte der 58-Jährige. Es habe keine Hektik geherrscht, es sei alles ruhig gewesen. Zunächst habe er nicht bemerkt, dass die Frau, die auf einer Pritsche lag, schwanger gewesen sei. Später sei er davon ausgegangen, dass sie über übliche Schwangerschaftsbeschwerden klage.

Erst als die Syrerin dann zum Zug habe getragen werden müssen, habe er erkannt, dass es der Frau schlechter gehe, als er und seine Kollegen es eingeschätzt hätten, sagte der Feldweibel. Deshalb habe er seine italienischen Kollegen informiert, dass sich im Zug eine Schwangere befinde, die medizinische Hilfe benötige.

Dies habe er damals intuitiv als beste Lösung erachtet. Er wisse heute nicht, ob das Aufbieten einer Ambulanz, die von Visp nach Brig im Feierabendverkehr auch eine halbe Stunde brauchen könne, zeitlich einen Vorteil gebracht hätte.

Totgeburt am Ende einer langen Reise

Vom 3. auf den 4. Juli 2014 war eine Gruppe Flüchtlinge mit dem Nachtzug von Mailand nach Paris unterwegs. Die französische Grenzpolizei verweigerte 36 Syrern, darunter der sich in der 27. Schwangerschaftswoche befindenden Frau, die Weiterreise.

Angehörige des Schweizerischen Grenzwachtkorps sollten die Gruppe nach Italien zurückbringen. Dabei mussten die Flüchtlinge in Brig zweieinhalb Stunden warten, bis sie Platz in einem Regionalzug nach Domodossola fanden. In Italien brachte die Frau dann am Abend einen nicht mehr lebenden Fötus durch eine Spontangeburt zur Welt. Gemäss eines Gutachtens war der Fötus bereits vor dem Warten in Brig tot.

Spätestens zum Zeitpunkt, als die Schwangere zum Zug getragen wurde, hätte der Feldweibel erkennen müssen, dass es sich nicht mehr um "typische Schwangerschaftsbeschwerden" handle, hatte das Militärgericht in erster Instanz im November 2017 befunden. Der Vater von drei Kindern hätte vielmehr die Möglichkeit "einer ernsthaften Schwangerschaftskomplikation in Betracht ziehen" müssen.

Von Freispruch bis 3 Jahren Freiheitsstrafe

In erster Instanz war der Feldweibel des Grenzwachtkorps deshalb wegen versuchten eventualvorsätzlichen Schwangerschaftsabbruchs sowie der einfachen Körperverletzung mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten bestraft worden. Wegen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften erhielt er zudem eine - ebenfalls bedingte - Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 150 Franken.

Für den Ankläger war dieses Urteil zu tief ausgefallen. Er forderte am Montag in zweiter Instanz unter anderem wegen versuchter Tötung eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon ein halbes Jahr unbedingt ausgesprochen werden soll.

Der Feldweibel und die weiteren Grenzwächter hätten es an jenem Nachmittag nicht einfach nur unterlassen, Hilfe zu leisten, sagte er. "Sie haben jede Menschlichkeit vermissen lassen - sie haben nicht einmal nachgefragt, wie es der Frau geht." Nachdem der Mann der Syrerin derart "gestürmt" habe, hätte ein Arzt gerufen werden müssen. "Keiner mit gesundem Menschenverstand schickt eine Schwangere auf eine halbstündige Bahnreise", sagte der Ankläger.

Der Verteidiger des Grenzwächters verlangte hingegen erneut einen Freispruch: Es habe damals anfänglich nichts darauf hingedeutet, dass ein Notfall vorliege, der ein Einschreiten erfordere.

Die Hauptaufgabe des Feldweibels sei die Organisation des Transports der Flüchtlingsgruppe gewesen, nicht deren Betreuung. Dafür habe er auf sein erfahrenes Team vertrauen können, immerhin seien gegen 20 Grenzwächter vor Ort gewesen, sagte der Verteidiger. Und am Ende habe sein Mandant ja nicht nichts gemacht, sondern auf die Option einer raschen ärztlichen Versorgung in Domodossola gesetzt.

Die Verhandlung vor dem Militärappellationsgericht 2, die in den Räumen des Zürcher Obergerichts durchgeführt wird, geht am (morgigen) Dienstag mit der Urteilseröffnung weiter. Diese ist auf frühestens 16 Uhr angesetzt.

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