Schriftliches Urteil liegt vor Berufungsmöglichkeit im Mordfall Rupperswil

SDA

22.8.2018 - 11:42

Der wegen des Vierfachmordes von Rupperswil zu einer lebenslänglichen Haft verurteilte Angeklagte (links) will, dass sein Fall vor dem Aargauer Obergericht erneut verhandelt wird. Seine Pflichtverteidigerin Renate Senn hat nun 20 Tage Zeit, die Berufung zu erklären.
Der wegen des Vierfachmordes von Rupperswil zu einer lebenslänglichen Haft verurteilte Angeklagte (links) will, dass sein Fall vor dem Aargauer Obergericht erneut verhandelt wird. Seine Pflichtverteidigerin Renate Senn hat nun 20 Tage Zeit, die Berufung zu erklären.
Source: Keystone/ENNIO LEANZA

Das schriftlich begründete Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg zum Prozess um den Vierfachmord von Rupperswil liegt vor. Darin steht auch, dass es dem Beschuldigten egal war, wenn er «100 Personen hätte umbringen müssen».

Sowohl der Anwalt des Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben schon im April bekannt gegeben, dass sie in Berufung gehen wollen. Die Gerichte Kanton Aargau wollen nach Ablauf der Frist selber informieren, ob der Beschuldigte und/oder die Staatsanwaltschaft die Berufung erklärt oder darauf verzichtet haben, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.

Lebenslängliche Freiheitsstrafe und Verwahrung

Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den 34-jährigen Angeklagten am 16. März zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung.

Es sprach den Beschuldigten diverser Verbrechen schuldig, die meisten mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.

Zudem verpflichtete es den Schweizer, der in der Nähe des Tatorts in Rupperswil bei seiner Mutter wohnte, zur Zahlung von mehr als einer Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weitere Kosten.

Für die von der Anklage geforderte lebenslängliche Verwahrung fehle eine wichtige Voraussetzung, hiess es bei der Urteilsbegründung. Der Beschuldigte sei nicht, wie vom Gesetz verlangt, von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar bezeichnet worden.

Abscheuliche Tat

Der Mann hatte sich am 21. Dezember 2015 mit gefälschten Schreiben, die ihn als Schulpsychologen auswiesen, Einlass in ein Haus in der Nachbarschaft in Rupperswil AG verschafft, wo ein 13-jähriger Bub lebte, der im Zentrum seines pädophilen Begehrens stand.

Unter Drohung mit einem Messer brachte er den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder. Die Mutter zwang er, Geld von zwei Banken zu holen.

Dann verging er sich aufs Übelste am 13-Jährigen. Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, und spähte ihre Familien aus.

Statt Haft hoffte der Täter auf finalen Rettungsschuss

Der Verurteilte hatte sich während der U-Haft über die strengen Haftbedingungen und die Isolation beschwert. Er gab an, dass dies nicht nötig sei , da er ja nicht beabsichtige Suizid zu begehen. Dem widersprachen die Richter, wie sie im Urteil schriftlich festhalten: «Zudem führte der Beschuldigte noch anlässlich der Befragung vom 13. März 2018 aus, dass er noch einen Tag vor der Verhaftung [...] auf einen finalen Rettungsschuss der Polizei gehofft habe.»

Zu seinem Vorgehen während des Tattages äusserte sich N. ebenfalls in den Einvernahmen. Im Urteil steht, wie er sich genau geäussert hatte. «Es sei wie das perfekte Verbrechen gewesen». Da sei es ihm «auch egal gewesen, ob er hätte 100 Personen umbringen müssen.»

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