Bundesgericht Beschwerde zu Parteiwechsel im Zürcher Parlament gutheissen

zs, sda

22.5.2024 - 13:11

Benjamin Gautschi, Co-Präsident der GLP-Stadtpartei, kann als federführender Beschwerdeführer einen Etappensieg feiern. (KEYSTONE/Jean-Christophe Bott)
Benjamin Gautschi, Co-Präsident der GLP-Stadtpartei, kann als federführender Beschwerdeführer einen Etappensieg feiern. (KEYSTONE/Jean-Christophe Bott)
Keystone

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von mehreren Personen gegen den Erwahrungsbeschluss des Zürcher Kantonsrats im Fall Isabel Garcia gutgeheissen. Die Sache geht nun zur weiteren Prüfung an das Zürcher Verwaltungsgericht.

Keystone-SDA, zs, sda

Das kantonale Gericht muss nun abklären, ob Garcias Entscheid für den Parteiwechsel von der GLP zur FDP bereits während der Wahl bestand. Sollte dies der Fall sein, hätte sie laut der Mehrheit der Bundesrichter die Stimmbürger in die Irre geführt.

Ein solches Vorgehen verhindere eine freie Bildung des Wählerwillens und in der Folge die möglichst präzise Widerspiegelung der Auffassungen und Meinungen der Stimmbürger im Parlament, was letztlich eine Verletzung der politischen Rechte sei.

Grundsätzlich waren sich die Richter einig, dass das Zürcher Recht einen Parteiwechsel nicht verbietet. Mehr oder weniger deutlich sagten sie auch, dass sie das Vorgehen von Garcia der politischen Glaubwürdigkeit für nicht zuträglich halten.