Steuerdelikte Bezirksgericht Bülach: Schwarzenbach-Verteidiger will Freispruch

SDA

29.11.2017 - 12:22

Dolder-Besitzer und Kunstsammler Urs E. Schwarzenbach (links) mit seinem Anwalt vor dem Bülacher Bezirksgericht.
Dolder-Besitzer und Kunstsammler Urs E. Schwarzenbach (links) mit seinem Anwalt vor dem Bülacher Bezirksgericht.
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Die Vertreter der Anklage und die Verteidigung von Dolder-Hotelier Urs E. Schwarzenbach haben am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Bülach ihre Anträge gestellt: Der Zoll fordert eine Busse von 4 Millionen Franken, die Verteidigung einen Freispruch.

Die Oberzolldirektion wirft dem 69-jährigen Milliardär und Kunstsammler vor, fast 200 Kunstgegenstände unverzollt oder mit zu niedrigem Wert in die Schweiz eingeführt zu haben. Insgesamt geht es um 123 Fälle von Nichtanmeldung und 27 von Falschanmeldung.

Für die Vertreter der Eidgenössischen Zollverwaltung war vor dem Bezirksgericht Bülach klar: Urs E. Schwarzenbach hat vorsätzlich gehandelt und 3,7 Millionen Franken Einfuhrsteuern hinterzogen. Er habe sich damit der mehrfachen vollendeten Mehrwertsteuer-Hinterziehung schuldig gemacht. Dafür fordert der Zoll eine Busse von 4 Millionen Franken.

Keine Zeit für Verzollung

Als Beweise führt der Zoll Unterlagen an, die er während der Untersuchung gefunden hat. Es geht dabei um Speditionsdossiers, Buchhaltungsunterlagen und zehntausende von E-Mails. "Es fällt auf, dass es darin keine Hinweise auf eine Verzollung gibt, wer diese angeordnet hätte oder zu den Kosten der Verzollung." Kurz: Die Indizien zeigten, dass er die Kunstgegenstände nicht versteuert hat.

Schwarzenbach selbst habe in seinen drei Einvernahmen nie geltend gemacht, er habe seine Kunstwerke bei der Einfuhr versteuert oder verzollt. Erschwerend kommt nach Ansicht des Zolls hinzu, dass der Milliardär und Kunstsammler, "nachweislich weitere Kunstwerke nicht versteuert hat, obwohl das Verfahren gegen ihn bereits eröffnet worden ist".

Der Kunstsammler habe dies unter anderem damit begründet, dass er keine Zeit gehabt habe, das Zollprozedere abzuwickeln, der Zoll in Zürich nicht effizient sei oder er wegen 100'000 Franken kein Büro aufmache.

Für die Zollverwaltung bestätige sich dadurch die Grundhaltung von Schwarzenbach: Er muss nur nach eigenem Gutdünken die Zollanweisungen einhalten.

Bezüglich der Falschangaben hat Schwarzenbach laut Zoll alleine bestimmt, welcher Wert als Grundlage genommen wird. "Teilweise hat er bereits zugegeben, Falschangaben gemacht zu haben", sagte der Vertreter des Zolls.

Verteidigung fordert Freispruch

Ganz anders sieht es die Verteidigung und fordert einen Freispruch für ihren Mandanten: Für sie fehlt der Tatnachweis. Zudem seien 14 der Fälle bereits verjährt.

"Das Resultat der Untersuchung ist umfangreich, qualitativ aber dürftig", sagte der Verteidiger von Schwarzenbach. Es gebe keine Beweise, dass sein Mandant Steuern hinterzogen habe. "Vieles wird angedeutet oder behauptet, nicht aber rechtsgenügend bewiesen."

So sei beispielsweise die These, dass keine Einfuhrdokumente existierten, nicht belegt. Vielleicht hätten die Zöllner ja am falschen Ort gesucht.

Zudem wurde kritisiert, dass die Echtheit der Werke nie geprüft wurde. Denn wenn es sich um Kopien handelt, müsste die Mehrwertsteuer auf den Preis der Kopien erhoben werden und nicht auf dem des Originals.

Auch habe der Zoll einige der Kunstgegenstände selber gar nie gesehen, sondern verlasse sich auf die Einträge in der Kunstdatenbank von Schwarzenbach. Diese sei aber fehleranfällig und könne daher nicht als Beweis herangezogen werden.

Für die Verteidigung ist daher klar: Das Anklagefundament ist dürftig und weist Lücken auf. "Daher fällt die Anklage wegen mangelnder Beweisen in sich zusammen."

Die Verhandlung ist nun bis 14 Uhr unterbrochen. Ob heute noch ein Urteil verkündet wird, ist offen.

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