Steuerdelikte Bezirksgericht Bülach: Zollfahnder belastet Urs E. Schwarzenbach

SDA

10.1.2018 - 17:16

Thomas Sprenger (rechts) und Guido Urbach, zwei der drei Anwälte von Urs E. Schwarzenbach, auf dem Weg ins Bezirksgericht Bülach: Der Dolder-Hotelier und Milliardär Schwarzenbach erschien am Mittwoch nicht vor Gericht.
Thomas Sprenger (rechts) und Guido Urbach, zwei der drei Anwälte von Urs E. Schwarzenbach, auf dem Weg ins Bezirksgericht Bülach: Der Dolder-Hotelier und Milliardär Schwarzenbach erschien am Mittwoch nicht vor Gericht.
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Das Bezirksgericht Bülach hat am Mittwoch einen Zeugen im Kunstschmuggel-Prozess gegen den Zürcher Milliardär und Dolder-Hotelier Urs E. Schwarzenbach befragt. Das Urteil soll Ende April eröffnet werden.

Die Oberzolldirektion wirft dem 69-jährigen Kunstsammler vor, Kunstgegenstände unverzollt oder mit zu niedrigem Wert in die Schweiz eingeführt zu haben. Insgesamt geht es um 123 Fälle von Nichtanmeldung und 27 von Falschanmeldung.

Nachdem das Gericht die Hauptverhandlung von Ende November unterbrochen hatte - das Verfahren war noch nicht spruchreif -, ging es am Mittwoch mit einer Zeugenbefragung weiter.

Ein Zollfahnder, der die jahrelange Untersuchung gegen Urs E. Schwarzenbach führte, stand Red und Antwort - allerdings nur bedingt, da er teilweise dem Amtsgeheimnis unterstand.

Es sei in der Untersuchung um kleinere Gegenstände gegangen. Diese habe Schwarzenbach mit seinem Privatjet entweder nach Zürich oder Samedan GR geflogen, sagte der Zollfahnder und sprach von einem "grossen Fall" für den Zoll. "Wir haben uns viel Zeit genommen, um alles gründlich abzuklären."

Zoll findet keine elektronischen Einträge

Im Zentrum seiner Untersuchung stand das EDV-System des Zolls. Der Mann, der seit über 30 Jahren für den Zoll arbeitet, sagte aus, dass die Kunstgegenstände - wenn alles korrekt ablief - elektronisch als Handelswaren verzollt worden wären. "Wir können dann im System nach den Kunstwerken suchen", sagte er.

Er habe die besagten 123 Kunstwerke im System aber schlichtweg nicht gefunden. "Und ich habe gut gesucht." Zur Sicherheit hätten sie zudem geprüft, ob die Werke als Privatwaren im Reiseverkehr in die Schweiz kamen und so verzollt wurden - ebenfalls vergeblich. Für den Zollfahnder ist daher klar: "Es gibt keine Verzollung".

Gleichzeitig konnte er aber auch nicht ausschliessen, dass es andere Gründe gibt, weshalb die Kunstgegenstände nicht im System auftauchen. "Es gibt keine 100-prozentige Sicherheit, dass alle ordentlich eingeführten Gegenstände bei einer Abfrage im System erscheinen", sagte er.

Insgesamt habe der Zoll in all den Jahren über 500 Kunstgegenstände von Schwarzenbach überprüft. Die meisten davon wurden korrekt verzollt. Fanden sie eine Verzollung, kontrollierten sie den angegebenen Wert. Dabei stiess der Zollfahnder auch auf die 27 Werke, die zu tief verzollt worden waren.

Urteil wird für Ende April erwartet

Damit wurde die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Bülach beendet. Das Gericht hat angekündigt, das Urteil in der zweiten Hälfte April zu eröffnen.

Die Oberzolldirektion fordert für den Zürcher Milliardär eine Verurteilung wegen mehrfacher Mehrwertsteuerhinterziehung. Sie hat ihm deshalb bereits eine Busse von vier Millionen Franken aufgebrummt.

Der Kunstsammler hat sich gegen diese Busse gewehrt - weshalb es am Bezirksgericht Bülach Ende November zu einem zweitägigen Prozess kam. Schwarzenbach will einen Freispruch.

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