Das Verbot von grösseren Teilen des Gedichtes «Schmähkritik» des deutschen TV-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt bestehen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde Böhmermanns gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg rechtskräftig. Dort hatten die Richter im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass bestimmte, herabsetzende Passagen über Erdogan nicht wiederholt werden dürften und rechtswidrig seien.
Der Bundesgerichtshof stellte fest, der Fall habe weder «grundsätzliche Bedeutung» noch verlange er eine Weiterentwicklung des bestehenden Rechts. Auch mit Blick auf die Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung gebe es keinen Grund, ein Revisionsgericht erneut damit zu befassen.
Böhmermann hatte am 31. März 2016 in seiner ZDF-Sendung «Neo Magazin Royale» ein Gedicht verlesen, in dem Erdogan in drastischen Worten sexuelle Handlungen wie Pädophilie und Sodomie unterstellt wurden. Dieser ging dagegen juristisch vor, was grosses Aufsehen erregte und die deutsch-türkischen Beziehungen belastete.
Strafrechtlich blieb die Sache für den Satiriker folgenlos, im zivilrechtlichen Verfahren allerdings unterlag er. Er darf den Text seitdem nicht mehr wiederholen.
Böhmermann könnte in der Angelegenheit abschliessend noch das Bundesverfassungsgericht anrufen. Nach der Entscheidung vor dem Hamburger OLG im vergangenen Jahr, hatte sein Anwalt angekündigt, dies notfalls tun zu wollen.
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