43 Monate GefängnisBundesgericht hält an Urteil für Ferrari-Raser fest
fach, sda
16.5.2022 - 18:55
Ein wegen Raserei zu einer Freiheitsstrafe von 43 Monaten verurteilter Mann darf nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des inhaftierten Ferrari-Fahrers laut Urteil abgewiesen.
Keystone-SDA, fach, sda
16.05.2022, 18:55
SDA/twei
Weil er mit seinem Ferrari mehrfach und teils sehr deutlich die Geschwindigkeitsbegrenzung übertraf, muss ein Lenker hinter Gittern. Das Bundesgericht hat am Montag die Beschwerde des bereits inhaftierten Fahrers zurückgewiesen. Es bleibt bei der Freiheitsstrafe von 43 Monaten.
Wie aus der schriftlichen Urteilsbegründung von Montag hervorgeht, sieht das Bundesgericht keinen Grund, das vorinstanzliche Urteil aufzuheben und dem Haftentlassungsgesuch zuzustimmen. Der Verurteilte hatte unter anderem fehlende Wiederholungsgefahr geltend gemacht.
Das Bundesgericht verwies in der Urteilsbegründung aber auf mehrere Vorstrafen des Verurteilten. Eine davon resultierte, weil der Mann über längere Zeit bei hoher Geschwindigkeit den Mindestabstand nicht eingehalten hatte.
Auch der Einwand des Verurteilten, dass er privat einen Smart fahre und er keinen Zugriff mehr auf den Ferrari habe, hatte das Bundesgericht nicht überzeugt, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht.
Bezirksgericht wollte ihn freilassen
Kulanter war das Bezirksgericht Dietikon ZH. Als es den Ferrari-Fahrer am 25. März zu einer Freiheitsstrafe von 43 Monaten verurteilte, akzeptierte es gleichentags das Haftentlassungsgesuch und entzog ihm stattdessen die Fahrerlaubnis. Zu diesem Zeitpunkt sass der Verurteilte bereits 300 Tage in Haft.
Das Obergericht wiederum hiess die darauf folgende Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Haftentlassung gut.
100 Kilometer pro Stunde zu schnell
Dem Verurteilten wurde laut Urteilsbegründung vorgeworfen, auf der Autobahn A1 mit 227 statt der erlaubten 120 Kilometer pro Stunde gefahren zu sein. Zudem war er am selben Tag auch innerorts massiv zu schnell unterwegs.
Letzteres offenbar im Rahmen eines unbewilligten Rennens mit einem BMW-Fahrer, in deren Folge der Verurteilte die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und letztlich mit einer Stützmauer kollidierte. Der Verurteilte bestreitet indes, an einem Rennen teilgenommen zu haben.