Das Wehr Port bei Biel im Mai 2015.
Der Lauf der Aare in der Grafik.
Das Wehr Port – Kernstück der Wasserregulierung am Jurasüdfuss - Gallery
Das Wehr Port bei Biel im Mai 2015.
Der Lauf der Aare in der Grafik.
Um die Auswirkungen von Hochwasser möglichst einzudämmen, steuern Bund und Kantone den Abfluss der Aare aus dem Bielersee mit einem Reguliersystem. Kernstück ist das Regulierwehr von Port bei Biel.
Das in den 1930-er Jahren erbaute Wehr hat die Aufgabe, die Niedrigwasserstände im Bieler-, dem Neuenburger- und dem Murtensee anzuheben, die Mittelwasserstände beizubehalten und die Hochwasserstände zu dämpfen. Natürlicherweise hätten die drei Jurarandseen eine wesentlich grössere Dynamik.
In einem Regulierreglement von 1980/82 haben die Seeanrainerkantone und der Bund festgehalten, wie das Wehr von den Fachleuten des Kantons Bern gehandhabt werden muss. Bewegen die bernischen Fachleute in der Regulierzentrale in Bern die Schütze des Regulierwehrs, hat dies Auswirkungen nicht nur auf den Bielersee.
Denn seit der zweiten Juragewässerkorrektion der Jahre 1962-1973 bilden die drei Jurarandseen weitgehend eine hydraulische Einheit. Ist doch der Bielersee mit dem Neuenburgersee über den Zihlkanal verbunden und dieser mit dem Murtensee über den Broyekanal.
Führt die Aare sehr viel Wasser in den Bielersee, kommt es vor, dass das Wasser im Zihlkanal rückwärts in den Neuenburgersee fliesst statt wie sonst üblich in Richtung Bielersee. Der Neuenburgersee wird zum Hochwasserspeicher. Dieses Phänomen war auch beim Hochwasser von vergangener Woche zu sehen.
Maximal 650 Kubikmeter, aber. . .
Im Regulierreglement von 1980/82 legten die Kantone und der Bund fest, dass durch das Wehr von Port maximal 650 Kubikmeter Wasser in den Nidau-Büren-Kanal und damit in Richtung Kantone Solothurn und Aargau abfliessen dürfen. Bei der Messstelle Murgenthal AG – an der Grenze der Kantone Bern und Aargau – darf der maximale Abfluss maximal 850 Kubikmeter Wasser betragen.
Dies zum Schutz der Kantone Solothurn und Aargau. Das ist die sogenannte «Murgenthaler Bedingung» im Regulierreglement.
Im Jahr 2009 einigten sich die sechs Seeanrainerkantone und das Bundesamt für Umwelt darauf, das Regulierreglement durch eine sogenannte «Prognoseregulierung» zu ergänzen. Sie bedeutet, dass die Berner Fachleute bei prognostizierten Starkniederschlägen mehr als 650 Kubikmeter Wasser aus dem Bielersee ablassen dürfen.
Dies, um im Bielersee, welcher einen Drittel der Fläche der Schweiz entwässert, vorsorglich Platz zu schaffen. Die «Murgenthaler Bedingung» muss aber bei diesem vorsorglichen Wasserabfluss eingehalten werden.
Kantone und Bund vereinbarten 2009 auch, dass in ausserordentlichen Lagen anlässlich einer Telefonkonferenz über das Vorgehen entschieden wird. Genau dies passierte vergangene Woche: Die sechs Kantone und der Bund vereinbarten am Freitag, dass die maximale Abflussmenge bei Port auf bis zu 750 Kubikmeter pro Sekunde erhöht werden darf.
Die Berner Fachleute müssen dabei jeweils besonders die Emme beobachten, welche nach Gewittern sehr viel Wasser in die Aare tragen kann. Deshalb kann es vorkommen, dass am Port Wehr der Abfluss des Bielersees gedrosselt wird, obwohl dort Hochwasser herrscht oder Hochwassergefahr droht.