Saftige Busse in ZürichFischer lassen sich für Fang von Riesen-Wels feiern – und werden verurteilt
tgab
20.9.2023
Zwei Zürcher Hobbyfischer fangen im Greifensee einen zwei Meter langen Wels. Sie schleppen den Riesenfisch an einem Seil hinter dem Boot her, machen ein Selfie und lassen sich auf Social Media feiern. Nun wurden sie wegen Tierquälerei angeklagt.
tgab
20.09.2023, 15:27
Gabriela Beck
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Zwei Zürcher Hobbyfischer fangen einen 2,2 Meter langen Wels im Greifensee.
Ihre Fangmethoden und der Umgang mit dem Tier waren jedoch gesetzeswidrig.
Die Zürcher Justizbehörde verhängt Strafbefehle wegen fahrlässiger Tierquälerei und Übertretung des Tierschutzgesetzes.
Im August 2022 ging zwei Zürcher Hobbyfischern im Greifensee ein 2,2 Meter langer Wels an den Haken. Stolz präsentierten sie ihren Ausnahmefang in den sozialen Netzwerken, liessen sich als Helden feiern.
Rund 90 Minuten dauerte der Kampf mit dem Ungetüm, bis sie es durch Schnurgeben und Heranziehen so weit ermüdet hatten, dass sie es unversehrt aus dem Wasser hätten holen können. Theoretisch zumindest.
Praktisch scheiterten mehrere Versuche, den schweren Fisch ins Boot zu hieven. Also fixierten die Hobbyfischer dessen Kopf kurzerhand mit einem Seil durch das Maul zwischen Backen und erstem Kiemenbogen und schleppten das Tier über zwei Stunden im Wasser neben dem Boot her, bis sie es einem Berufsfischer übergaben. Dazwischen machten sie am Seeufer Halt für eine «Fotosession» mit ihrem Sensations-Fang. So steht es in den zwei rechtskräftigen Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft See/Oberland, wie die «NZZ» berichtet.
Staatsanwältin: «Unnötige mehrstündige Tortur»
Die zuständige Staatsanwältin nennt die Behandlung des Welses «eine unnötige mehrstündige Tortur». Laut den Strafbefehlen hätten die beiden Fischer ein geeignetes Tötungsinstrument für ein derart grosses Tier dabeihaben sollen – einen Bolzenapparat etwa, oder eine Axt – um es «weidmannsgerecht» und «tierrechtskonform» zu betäuben und zu töten.
Oder sie hätten den Wels unverzüglich auf dem See wieder freilassen müssen. Laut den Strafbefehlen sei ihnen dies «möglich und zumutbar» gewesen, da der Wels zu dem Zeitpunkt des Fangs noch bei Kräften gewesen sei.
Der Vorwurf: Die beiden erfahrenen Hobbyfischer seien gezielt auf der Suche nach grossen Fischen gewesen und hätten sich entsprechend vorbereiten müssen. So scannten sie den See mit einem Echolot ab und hielten sich mit dem Boot in der Nähe der Blüftungsanlage zwischen Uster und Greifensee auf. Die Stelle ist bekannt für grosse Fische.
Darüber hinaus habe die an Land durchgeführte «Fotosession» dem tierschutzrechtlich geforderten schonungsvollen Umgang mit dem Fisch widersprochen.
Auf Ahnungslosigkeit können sich die Hobbyfischer nicht berufen. Schon in der Vergangenheit seien sie explizit auf den Fang grosser Exemplare aus gewesen. Die entsprechende Erfahrung wäre da gewesen, schreibt die «NZZ».
Die Folge: Die beiden Männer haben sich der fahrlässigen Tierquälerei und der Übertretung des Tierschutzgesetzes schuldig gemacht. Es wurden Geldstrafen von 900 beziehungsweise 3900 Franken verhängt, dazu Bussen von 500 und 1200 Franken. Die Verfahrenskosten betragen jeweils 800 Franken.