UnwetterschädenDie Armee darf in Goms nicht beim Aufräumen nach Unwettern helfen
mr, sda
2.8.2024 - 12:08
Aufräumen nach den schweren Unwettern von Anfang Juli im Wallis. (Symbolbild)
Keystone
In der Walliser Gemeinde Goms darf die Armee keine weitere Unterstützung beim Aufräumen der Unwetterschäden leisten. Der Baumeisterverband stimmt dem Einsatz nicht zu.
Keystone-SDA, mr, sda
02.08.2024, 12:08
02.08.2024, 20:56
SDA
Nach den schweren Unwettern im Wallis von Anfang Juli hatte sich die Armee an den Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten beteiligt. Sie endeten am 10. Juli. Der Einsatz wird aber nicht verlängert, wie der «Walliser Bote» in seiner Ausgabe vom Freitag berichtet.
Die Gemeinde Goms hatte eine weitere Unterstützung durch die Armee beantragt – doch der Baumeisterverband gab seine Zustimmung dafür nicht. Der Gommer Gemeindepräsident Gerhard Kiechler bestätigte den Sachverhalt auf Anfrage von Keystone-SDA: «Als Antragstellerin musste die Gemeinde das Gesuch zurückziehen, weil vom Baumeisterverband ein negativer Bescheid gekommen ist.»
An dieser Situation wird sich zunächst auch nichts ändern, denn bis Mitte August sind Baumeisterferien. Laut Kiechler hätte die Gemeinde ab dem 19. August eine RS-Genietruppe bekommen – zehn bis 15 Personen, die alternierend im Einsatz gestanden wären. Armeesprecher Stefan Hofer bestätigte auf Anfrage, dass die Armee in der Zwischenzeit geprüft hat, wie ein allfälliger weiterer Einsatz hätte geleistet werden können.
Unternehmen sollen aufräumen
Gemäss «Walliser Bote» geht das Vetorecht des Baumeisterverbandes auf eine Vereinbarung zurück, welche die kantonalen Behörden im Jahr 1997 mit dem Verband getroffen haben.
Die Vizedirektorin und Kommunikationsverantwortliche des Verbandes, Chiara Meichtry, wollte sich dazu am Freitag nicht äussern. Anfang Juli hatte sie gegenüber dem «Walliser Boten» mit der Aufhebung der «besonderen Lage» gegen einen weiteren Einsatz der Armee argumentiert. Zudem würden die Kapazitäten der Unternehmen ausreichen, um den Bedarf der Gemeinde Goms zu decken.
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