Medizin Drei Spitäler müssen wegen rostigen und verbogenen Kanülen Bussen bezahlen

SDA

13.1.2018 - 14:21

Drei Schweizer Spitäler haben fehlerhafte Produkte aus Pakistan eingesetzt - darunter auch Kanülen, die für Herzoperationen an Babys verwendet werden. (Archivbild)
Drei Schweizer Spitäler haben fehlerhafte Produkte aus Pakistan eingesetzt - darunter auch Kanülen, die für Herzoperationen an Babys verwendet werden. (Archivbild)
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Das Heilmittelinstitut Swissmedic hat drei Spitäler mit einer Busse bestraft. Sie haben Medizinprodukte aus Pakistan eingekauft und verwendet, die verunreinigt waren. Betroffen sind die Universitätsspitäler Zürich und Basel sowie das Kantonsspital St. Gallen.

Trotz gesetzlicher Verpflichtung haben sie die Zulassungs- und Aufsichtsbehörde Swissmedic nicht über die fehlerhaften Produkte informiert - und haben damit laut Swissmedic ihre Meldepflicht auf schwerwiegende Weise verletzt.

Swissmedic-Sprecherin Danièle Bersier bestätigte am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda einen Bericht der "Tages-Anzeiger"-Mantelredaktion.

Bei den fraglichen Produkten handelt es sich unter anderem um Kanülen für Herzoperationen an Babys und um Saugkanülen. Sie waren teilweise rostig, verbogen, brachen ab oder enthielten Metallsplitter. Die Produkte stammten aus Pakistan und wurden von einer Firma im Kanton Zug vertrieben.

Zuger Firma in Liquidation

Auf die Missstände und die belieferten Spitäler aufmerksam geworden ist Swissmedic aufgrund einer Hausdurchsuchung bei der Zuger Firma. Anfang 2017 eröffnete die Aufsichtsbehörde folglich Strafverfahren gegen die drei Kliniken. Im Juli sind sie schliesslich bestraft worden: Sie müssen 5000 Franken Busse bezahlen. Im Wiederholungsfall kann eine Busse von bis zu 50'000 Franken ausgesprochen werden.

Das Universitätsspital Zürich (USZ) teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit, man habe die Gefährdung, die von den Kanülen ausging, sofort erkannt, die weitere Verwendung gestoppt und den Lieferanten informiert. Es seien keine Patienten zu Schaden gekommen.

Allerdings habe man es "unterlassen", Swissmedic in Kenntnis zu setzen: "Die zuständigen Stellen im USZ hatten die Meldepflicht falsch eingeschätzt." Das Spital nehme solche Vorkommnisse zum Anlass, um die internen Prozesse und den Kenntnisstand des Personals zu überprüfen.

Auch das Universitätsspital Basel (USB) zog das Material aus dem Verkehr und reklamierte bei der Herstellerfirma, wie es auf Anfrage mitteilt. "Versehentlich" habe man dies aber nicht Swissmedic gemeldet, "was unsere Pflicht gewesen wäre". Dafür habe das Spital zu Recht eine Busse erhalten.

Bereits vorher habe das USB intensive Anstrengungen unternommen, um alle Beteiligten für die Meldepflicht von Swissmedic zu sensibilisieren. Für Patientinnen und Patienten habe keine Gefahr bestanden.

Im Weiteren hat Swissmedic auch gegen Verantwortliche der Zuger Firma Verfahren eingeleitet. Der Online-Auskunftei Moneyhouse zufolge ist die Firma in Liquidation.

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