Die beiden mutmasslichen Strippenzieher eines faulen Deals mit Kunstwerken haben sich am Dienstag vor Gericht gegenseitig Schuldzuweisungen gemacht. Beide sehen sich selber mehr als Opfer, denn als Täter.
Laut Anklageschrift überzeugten die beiden zahlreiche Privatpersonen, ihnen Geld anzuvertrauen für einen angeblich kurz vor dem Abschluss stehenden Kauf zweier Gemälde von Weltrang, eines von Rembrandt und eines von Tizian. Die Deliktsumme liegt bei rund zehn Millionen Franken.
Ein klammer Zürcher Kunstliebhaber soll den «Tizian» einem Barbetreiber aus dem Zürcher Kreis 4 sehr günstig angeboten haben. Wenig später soll der kunstaffine Herr dem Barbetreiber einen Rembrandt sogar geschenkt haben.
Viele Geldgeber liessen sich von dieser Geschichte und wohl auch vom versprochenen Gewinn verlocken. Die Bilder dürften im internationalen Handel Dutzende Millionen Franken einbringen, jedenfalls ein Vielfaches des Kaufpreises, erzählten die beiden Angeklagten ihren potenziellen Geldgebern.
Von Meisterwerken keine Spur
Doch der Deal war faul. Der «Rembrandt» erwies sich in einem Gutachten als wertlos und der vermeintliche «Tizian» ist bestenfalls in dessen Werkstatt ohne Zutun des Meisters entstanden.
Das von den Investoren bezahlte Geld floss auch nicht in den vermeintlichen Bilderhandel, sondern in die Bar im Zürcher Langstrassenviertel, zur damaligen Freundin des Barbetreibers nach Brasilien und in Unterhaltszahlungen für die Ex-Frau.
Mit dem Barbetreiber aus dem «Chreis Cheib» sitzt auch ein Berner Geschäftsmann auf der Anklagebank. Er soll vor allem Investoren für den Kunst-Deal an Bord geholt haben. Die Zahlungen liefen dann über den Barbetreiber.
«Ich war und bin zu hundert Prozent überzeugt, dass ich der rechtmässige Eigentümer der beiden Bilder bin», gab der kahlgeschorene, muskulöse und kantige Barbetreiber zu Protokoll. Schliesslich habe er von dem inzwischen verstorbenen Kunstliebhaber eine Eigentümerbescheinigung erhalten. Auch von der Echtheit der Bilder sei er überzeugt gewesen.
Der Barbetreiber bestritt den ihm zur Last gelegten Deliktsbetrag von rund zehn Millionen Franken. So viel habe er nie erhalten. Er wisse nicht, was der Berner Geschäftsmann von seinen Geldgebern erhalten habe.
Der wegen Betrugs einschlägig vorbestrafte Berner wies am Dienstag vor Gericht jegliche Schuld von sich. Er habe auch Geld in den Kunst-Deal investiert und sei genau so ein geprellter Investor wie viele andere auch. Schuld an der Misere sei der Barbetreiber, der alle hinters Licht geführt habe.
Die Anklage wirft dem Barbetreiber und dem Berner Geschäftsmann unter anderem gewerbsmässigen Betrug, allenfalls Veruntreuung vor. Das Duo habe eng und wechselseitig zusammengewirkt und etwa zu gleichen Teilen zur Tat beigetragen. Das Gericht wird sein Urteil am 29. Mai eröffnen.
Es ist ein spektakulärer Erpressungsversuch: Mit privaten Fotos und Videos soll ein Trio aus dem Raum Wuppertal versucht haben, die Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen. Nun beginnt der Prozess in Wuppertal DE.
10.12.2024
See-Schnee-Effekt: In 30 Minuten können bis zu zwei Meter Schnee fallen
Manche US-Bundesstaaten sind von heftigen Schneefällen betroffen. In Pennsylvania schneite es am 30. November bis zu 70 Zentimeter. Das hat mit einem Wetterphänomen zu tun, dem «Lake snow effect».
02.12.2024
Notre-Dame öffnet: Was Touristen wissen müssen
Fünfeinhalb Jahre nach einem verheerenden Brand öffnet die Kathedrale Notre-Dame ab 8. Dezember seine Türen.
Ab dem 16. Dezember ist die Kathedrale in der Regel von 8.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, donnerstags bis 22.00 Uhr.
Der Rundgang kostet nichts – wer die Schatzkammer sehen möchte, muss 10 Euro Eintritt dafür zahlen, ermässigt 6 Euro.
07.12.2024
Erpressungsfall Schumacher: Prozess beginnt
See-Schnee-Effekt: In 30 Minuten können bis zu zwei Meter Schnee fallen