Von Nötigung freigesprochen Ex-Lehrer in Genf wegen Pornografie verurteilt

tb, sda

15.9.2023 - 18:13

Ein 44-jähriger ehemaliger Lehrer wurde in Genf wegen Pornografie verurteilt.
Ein 44-jähriger ehemaliger Lehrer wurde in Genf wegen Pornografie verurteilt.
Bild: Marijan Murat/dpa

Nach sexuellen Handlungen mit früheren Schülern: Vom Vorwurf der Nötigung ist er freigesprochen worden, doch ein angeklagter Genfer Ex-Lehrer wurde dafür der Pornografie für schuldig befunden. 

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  • Ein ehemaliger Genfer Lehrer wurde nach sexuellen Handlungen mit zwei ehemaligen Schülern vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen.
  • Allerdings wurde er der Pornografie und des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetzes für schuldig befunden.
  • Das Gericht wies darauf hin, dass die beiden Jugendlichen zum Zeitpunkt der Taten - zwischen 2017 und 2020 - über 16 Jahre alt waren.

Ein Genfer Ex-Lehrer ist nach sexuellen Handlungen mit zwei früheren Schülern am Freitag vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden. Ein Gericht befand den 44-Jährigen jedoch der Pornografie und des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig.

Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten Haft mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren verurteilt. Der ehemalige Lehrer wurde ausserdem mit einem lebenslangen Verbot belegt, eine Tätigkeit auszuüben, bei der er mit Minderjährigen in Kontakt kommt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert.

Das Genfer Strafgericht hielt in der Urteilsverkündung fest, dass die sexuelle Mündigkeit in der Schweiz bei 16 Jahren liege. Die beiden Jugendlichen waren zum Zeitpunkt der Taten, die sich zwischen 2017 und 2020 ereigneten, über 16 Jahre alt.

Der Mann unterrichtete an einer Orientierungsschule, die die beiden Jugendlichen besucht hatten. Einer der beiden war sein Schüler gewesen.

Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass das Verhalten des Angeklagten unter den Tatbestand der sexuellen Nötigung falle. Sie hatte ihm auch sexuelle Handlungen mit einer urteilsunfähigen oder widerstandsunfähigen Person, sexuelle Handlungen mit abhängigen Personen und das Ausnutzen einer Notlage zur Last gelegt. Der 44-Jährige wurde von all diesen Anklagepunkten freigesprochen.

«Kein psychischer Druck»

Die beiden Jugendlichen hätten die angebotenen Drogen freiwillig konsumiert, stellt das Gericht fest. Der Mann sei freundlich gewesen und habe nie Gewalt angewendet oder Drohungen ausgesprochen. Weil der Angeklagte den Jugendlichen die Drogen besorgt hatte, befand ihn das Gericht des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig.

Das Gericht verurteilte den Mann ach wegen Pornografie. Er besass über 800 Dateien, die unter anderem Kinderpornografie und Zoophilie enthielten. Die Parteien haben zehn Tage Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen.

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