Sexueller Missbrauch Bundesverwaltungsgericht bestätigt Einreiseverbot für ehemaligen Jugend-Trainer

zs, sda

15.12.2022 - 12:01

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Grundsatzurteil gesprochen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Grundsatzurteil gesprochen.
Archivbild: Keystone

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Einreiseverbot von 20 Jahren für einen mehrfach verurteilten Italiener bestätigt. Der Mann missbrauchte Kinder sexuell und wurde dafür in Italien und in der Schweiz verurteilt.

Keystone-SDA, zs, sda

In einem am Donnerstag veröffentlichten Grundsatzurteil hat das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Praxis in Bezug auf die Verhängung eines Einreiseverbots von 20 Jahren geändert.

Neu ist es nicht mehr erforderlich, dass die betroffene Person zuvor aus der Schweiz ausgewiesen worden ist. Es ist jedoch wichtig, dass der Fall durch aussergewöhnliche Umstände gekennzeichnet ist, die eine solche Dauer rechtfertigen. Dies gilt laut Gericht umso mehr, wenn die Gefahr eines Rückfalls oder einer Wiederholung besteht.

Im vorliegenden Fall beziehen sich die aussergewöhnlichen Umstände auf das geringe Alter der Opfer, auf die Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensweise des Täters sowie auf die Tatsache, dass es sich um Rückfalltatbestände handelt, die in Italien und in der Schweiz zu gleichen Straftaten geführt haben.

Darüber hinaus wirkten bisher keine Therapien, die es dem Verurteilten ermöglicht hätten, seine sexuellen Triebe zu kontrollieren. Für das Gericht ist auch unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit kein persönlicher, professioneller oder familiärer Grund feststellbar, der zu einer Verkürzung des 20-jährigen Einreiseverbots führen könnte.

Als Trainer tätig gewesen

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erliess das Einreiseverbot im März 2020. Es begründete das Verbot mit der Schwere der begangenen Straftaten. Zwischen 2003 und 2005 wurde der Mann von der italienischen Justiz zwei Mal wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs von Kindern unter 16 Jahren verurteilt. Ein anderes Mal stand er wegen unerlaubten Besitzes von Waffen und Munition vor Gericht.

Strafrechtlich verurteilt wurde er 2016 auch in der Schweiz. Das Tessiner Kantonsgericht sprach gegen ihn eine siebenjährige Freiheitsstrafe aus, insbesondere wegen wiederholter sexueller Nötigung von und Handlungen mit einem 13-jährigen Kind. Zum Teil verabreichte der Täter dem Opfer Betäubungsmittel.

Daraufhin verbot das Tessiner Gericht dem Italiener, der auch als Sporttrainer von Jugendlichen wirkte, jegliche Tätigkeit mit Minderjährigen für eine Dauer von zehn Jahren.

Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil F-2885/2020 vom 6.12.2022)