Emmenbrücke LUErschiessung von Kokaindealer war Mord
SDA
22.6.2018 - 09:37
Mit acht Schüssen und einem Kissen hat ein heute 39-jähriger Serbe 2011 in Emmenbrücke einen Kokaindealer getötet. Dafür muss er nun 15 Jahre und 1 Monat ins Gefängnis. Die Strafe wurde wegen der langen Verfahrensdauer reduziert.
Wie schon die Staatsanwaltschaft taxierte das Luzerner Kriminalgericht die Tat als Mord, blieb aber unter den geforderten 18 Jahren Gefängnis. Bei der mündlichen Urteilsverkündung vom Freitag attestierten die Richter dem Beschuldigten eine leichtgradig verminderte Schuldfähigkeit.
Zusammen mit weiteren Vergehen gegen das Betäubungsmittel-, Waffen- und Ausländergesetz ging das Gericht von einem Strafmass von 15 Jahren und 15 Monaten aus. Davon erliess es deren zwei Monate für die Täterkomponente, also das Geständnis und die gezeigte Reue. Ein Jahr weniger absitzen muss der Verurteilte wegen der Verletzung des Beschleunigungsgebots der Anklage.
Die Verfahrensdauer sei eindeutig zu lange gewesen, sagte die Richterin. Die 2412 Tage oder über sechs Jahre, die der Verurteilte in Untersuchungshaft und vorzeitigem Strafvollzug sitzt, werden ihm angerechnet.
Aussageverhalten bemängelt
Im Prozess hatte die Anklage die Dauer mit der Arbeitsbelastung bei der Staatsanwaltschaft begründet. Gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte der Staatsanwalt nach dem Urteil, die Ermittlungen seien verzögert worden durch das Aussageverhalten des Angeklagten, der zuerst Mittäter verschwieg, und die Zahl der Mittäter, von denen einer untergetaucht war.
Die Freundin des Beschuldigten, eine kokainabhängige Gelegenheitsprostituierte, hatte in ihrer Wohnung in Emmenbrücke einen illegal in der Schweiz lebenden Nigerianer einquartiert. Dieser lebte vom Kokainhandel und versorgte die Frau mit Stoff, für den sie mit Sex bezahlte. Um aus diesem Teufelskreis wegzukommen, wollte die Freundin ihren Mitbewohner loswerden.
In einer Novembernacht ging der Beschuldigte mit zwei Kollegen und seiner Freundin in deren Wohnung, um den Mitbewohner zu vertreiben und ihm allenfalls einen Abrieb zu verpassen. Er weckte ihn und hielt ihm einen Revolver in den Mund. Es fiel ein Schuss.
"Regelrecht eliminiert"
Das Opfer war nicht tot, sondern setzte sich auf, worauf der Beschuldigte total sieben weitere Kugeln abfeuerte. Dann drückte er dem Opfer, angeblich aus Angst, ein Kissen ins Gesicht.
Die ganze Aktion sei zwar ziemlich spontan gewesen, sagte die Richterin. Mit dem letzten Schritt habe er den Mann aber regelrecht eliminiert. Während beim ersten Schuss in den Mund ein Eventualvorsatz vorliege, stellten die weiteren sieben Schüsse einen direkten Tötungsvorsatz dar. Er hätte nach dem ersten Schuss wegrennen können, das Opfer wäre möglicherweise noch zu retten gewesen.
"Sie haben konsequent und zielstrebig das Leben des wehrlosen und völlig überrumpelten Opfers ausgelöscht", sagte die Richterin. Dieses habe keine Chance auf das Verlassen der Wohnung gehabt. Die Ausführung sei besonders skrupellos gewesen - eine Voraussetzung für Mord.
Das Motiv sei verschwommen. Das Gericht ortet es in der kriminellen Subkultur, in der sich der Verurteilte bewegte. Er habe das Gesetz in die eigene Hand genommen.
Der Verteidiger hatte auf neun Jahre und vier Monate wegen eventualvorsätzlicher Tötung plädiert. Zu einem möglichen Weiterzug äusserte er sich nicht. Der Verurteilte muss die Verfahrenskosten tragen. Die Gerichtsgebühr beträgt 8000 Franken.
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