Fall Archie Britisches Gericht lehnt längere Laufzeit der Geräte ab

SDA

1.8.2022 - 18:16

ARCHIV - Paul Battersbee und Hollie Dance, die Eltern von Archie Battersbee, dem zwölfjährigen Jungen, der nach einem schweren Hirnschaden vor drei Monaten im Koma liegt. Foto: Victoria Jones/PA Wire/dpa
ARCHIV - Paul Battersbee und Hollie Dance, die Eltern von Archie Battersbee, dem zwölfjährigen Jungen, der nach einem schweren Hirnschaden vor drei Monaten im Koma liegt. Foto: Victoria Jones/PA Wire/dpa
Keystone

Im Rechtsstreit um die Lebenschancen eines schwerkranken Zwölfjährigen in England hat ein Gericht den Antrag auf eine Verlängerung der lebenserhaltenden Massnahmen abgelehnt. Das Berufungsgericht in London wies am Montag einen entsprechenden Antrag eines Ausschusses der Vereinten Nationen ab und lehnte es damit ab, die Massnahmen über Dienstagmittag (12.00 Uhr Ortszeit) hinaus zu verlängern.

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Zuvor hatten sich die Eltern des 12-jährigen Archie an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewandt – dieser forderte daraufhin, die Massnahmen fortzusetzen, bis der Antrag geprüft sei. Eigentlich hätten diese bereits am Montagnachmittag enden sollen.

Archie hatte sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen – womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Er liegt seither im Koma. Ein Berufungsgericht hatte vor einer Woche den Antrag der Eltern abgelehnt, die lebenserhaltenden Massnahmen fortzusetzen. Das sei im besten Interesse von Archie.

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Grossbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Massnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Masse berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern.