Zwei Tote bei Unglück Flixbus-Fahrer muss nach Unfall auf Sihlhochstrasse in Zürich vor Gericht

paja, sda

29.5.2024 - 06:13

Bei winterlichen Verhältnissen prallte Ende 2018 ein Reisebus mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Betonwand auf der Sihlhochstrasse. Der überlebende der beiden Fahrer muss deshalb am heutigen Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten.

29.5.2024 - 06:13

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  • Ein Flixbus-Fahrer muss sich am heutigen Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten.
  • Zwei Menschen starben, als der Bus 2018 auf der Zürcher Sihlhochstrasse verunfallte.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft dem Chauffeur mehrfache fahrlässige Tötung und Körperverletzung sowie fahrlässige grobe Verletzung der Verkehrsregeln vor.
  • Sie beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Ein Flixbus-Fahrer muss sich am heutigen Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Zwei Menschen starben, als der Bus 2018 auf der Zürcher Sihlhochstrasse verunfallte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 62-jährigen Flixbus-Chauffeur mehrfache fahrlässige Tötung und Körperverletzung sowie fahrlässige grobe Verletzung der Verkehrsregeln vor. Sie beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Verteidigerin wird ihren Antrag an der Verhandlung vorbringen.

Der Flixbus war kurz nach vier Uhr morgens auf der Autobahn A3W in der Stadt Zürich verunfallt. Der Chauffeur nahm am Ende der über der Sihl endenden zweispurigen Sihlhochstrasse nicht die Abfahrtsrampe – er fuhr vielmehr in den Autobahnstummel hinein und prallte in die Betonwand am Ende.

Eine Passagierin wurde aus dem Bus geschleudert; sie fiel in die Sihl, in der sie bewusstlos ertrank. Der zweite Chauffeur wurde eingeklemmt und so schwer verletzt, dass er zwei Wochen später im Spital starb. 42 Passagiere erlitten Verletzungen, nur fünf kamen unverletzt davon.

Tempo 30 wäre angemessen gewesen

Als Unfallursache gilt gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ein deutlich zu hohes Tempo. Signalisiert ist auf der gut beleuchteten Hochstrasse Tempo 60, angesichts von Schnee und Eis wären 30 km/h für Busse angebracht gewesen.

Der Chauffeur fuhr gemäss Anklage mit 68 km/h, als er 136 Meter vor dem Kollisionsort ein erstes Mal bremste. Danach habe er wieder beschleunigt. Erst 42 Meter vor der Betonwand habe er eine Vollbremsung eingeleitet. Mit 48 km/h prallte das Gefährt in die Begrenzung.

Der beschädigte Reisebuss, der 2018 auf der Sihlhochstrasse in Zürich Wiedikon in die Betonwand am Autobahnende prallte. (Archivbild)
Der beschädigte Reisebuss, der 2018 auf der Sihlhochstrasse in Zürich Wiedikon in die Betonwand am Autobahnende prallte. (Archivbild)
Bild: Keystone/Walter Bieri

Der schwere Unfall hätte sich gemäss Anklage verhindern lassen: Wäre der Fahrer nicht von der Bremse gegangen, wäre der Bus trotz übersetzten Tempos 38 Meter von der Mauer zum Stillstand gekommen. Auch beim zweiten Bremspunkt hätte eine Vollbremsung ausgereicht – wenn das Tempo den Verhältnissen angepasst gewesen wäre. Der italienische Chauffeur sei entweder unaufmerksam oder mit der Situation überfordert gewesen.

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