LuzernFrau steht wegen mutmasslichen Mords an Mutter vor Gericht
liku, sda
20.12.2023 - 04:43
Eine 48-jährige St. Gallerin muss sich am heutigen Mittwoch wegen mutmasslichen Mordes vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten.
liku, sda
20.12.2023, 04:43
SDA
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Eine 48-jährige St. Gallerin muss sich am heutigen Mittwoch wegen mutmasslichen Mordes vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten.
Die Frau soll im April 2020 ihre Mutter durch Erwürgen und stumpfe Gewalteinwirkung in deren Heim getötet haben.
Der Beschuldigten wird zudem versuchter Mord vorgeworfen.
Im Januar 2020 soll sie einen Vergiftungsanschlag auf ihre Mutter geplant und ausgeführt haben, indem sie Ethylenglykol – ein Frostschutzmittel – in mitgebrachte Kaffeebecher gab.
Tötungsmotiv ist laut Anklageschrift der Entscheid der Mutter, die langjährige finanzielle Unterstützung der Tochter einzustellen.
Die Frau soll im April 2020 ihre Mutter durch Erwürgen und stumpfe Gewalteinwirkung in deren Heim getötet haben. Neben der Tötung ihrer Mutter wird der Beschuldigten versuchter Mord vorgeworfen, wie es in der Anklageschrift vom Mittwoch heisst. Im Januar desselben Jahres soll sie einen Vergiftungsanschlag auf ihre Mutter geplant und ausgeführt haben, indem sie Ethylenglykol – ein Frostschutzmittel – in mitgebrachte Kaffeebecher gab.
Die Mutter überlebte die Vergiftung aufgrund rascher medizinischer Behandlung, erlitt jedoch eine schwere Azidose, ein akutes Nierenversagen, eine Lungenentzündung und mehrere andere Folgeschäden.
Tötungsmotiv ist laut Anklageschrift der Entscheid der Mutter, die langjährige finanzielle Unterstützung der Tochter einzustellen. Die Beschuldigte hätte sich von der Mutter jahrelang kontrolliert und drangsaliert gefühlt. Nach dem Vergiftungsversuch hätte die gut betuchte Mutter die Tochter enterbt und stattdessen ihren Enkel als alleinigen Erben eingesetzt.
Ebenfalls angeklagt ist eine Freundin der Hauptbeschuldigten. Ihr wird Begünstigung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Sie soll die Hauptbeschuldigte zum Tatort begleitet und anschliessend willentlich Beweismittel vernichtet haben.