Hacker-Operation Walliser Weinhändler Giroud plädiert in Berufungsprozess auf Freispruch

mi, sda

10.1.2022 - 19:03

Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud musste sich wegen Steuerdelikte schon mehrmals vor Gericht verantworten.
Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud musste sich wegen Steuerdelikte schon mehrmals vor Gericht verantworten.
Archivbild: Keystone/OLIVIER MAIRE

In Genf hat am Montag der Berufungsprozess gegen den Walliser Weinhändler Dominique Giroud begonnen. Dabei plädierte sein Anwalt auf einen Freispruch.

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Im April 2021 war Giroud vom Genfer Polizeigericht wegen Anstiftung zum Datendiebstahl zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er wurde für schuldig befunden, versucht zu haben, sich in die Computer von zwei Westschweizer Journalisten zu hacken, die gegen ihn recherchierten. Giroud bestreitet den Vorwurf.

Die Genfer Staatsanwaltschaft hatte in erster Instanz eine Strafe von 10 Monaten Gefängnis beantragt, von denen sechs Monate unbedingt sein sollten. Sie warf dem Walliser Weinhändler vor, 2014 mit einer Hacker-Aktion versucht zu haben, die Quellen aufzudecken, die die Journalisten über seine Delikte bei den Steuerbehörden informierten.

Vorschuss von 10'000 Franken für Informatiker

Um diese Hacking-Operation durchzuführen, soll sich Giroud ein Team zusammengestellt haben. Dieses bestand laut Staatsanwaltschaft aus einem Kindheitsfreund, der zu diesem Zeitpunkt Mitarbeiter des Schweizerischen Bundesnachrichtendienstes (NDB) war, einem Privatdetektiven und einem hochrangigen Informatiker, der für die Entwicklung der Spionagesoftware verantwortlich war.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft, die auf Telefonabhörungen beruhen, wurden die Preise für die Hacker-Operation ausgehandelt. Giroud habe dem Informatiker sogar einen Vorschuss von 10'000 Franken bezahlt. Die Operation scheiterte schliesslich, weil die beiden Journalisten den ausgelegten Köder nicht ergriffen.

Nur eine Idee

Wie Girouds Anwalt Yannis Sakkas am Montag ausführte, soll sein Mandant kurz versucht gewesen sein, durch die Hacker-Operation die Quellen herauszufinden, die die Presse über seine Steuerprobleme informiert hatten. Diese Idee habe er dann aber wieder aufgegeben. Der Informatiker habe aus eigener Initiative gehandelt, um einem Mann zu helfen, der mit dem System zu kämpfen hatte, erklärte Sakkas.

Die Verhandlung vor dem Berufungsgericht dauert bis am Mittwoch. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt werden.