Überraschender Freispruch für einen ehemaligen Zürcher Stadtpolizisten: Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass er sich im Umgang mit einer Prostituierten nicht strafbar gemacht habe. Sein moralisches Verhalten sei jedoch "eines Polizisten unwürdig".
Angeklagt war der 39-Jährige, weil er sich von einer gebürtigen Brasilianerin mehrfach Kleider, Elektronikartikel, Flüge, Hotelaufenthalte und Sex hatte schenken lassen.
Für den Staatsanwalt war klar, was sich die Frau davon erhoffte: Dass die Polizei ihr und ihrem Salon gegenüber günstig gestimmt und bei Kontrollen ein Auge zudrücken würde. Das Bezirksgericht Zürich folgte der Anklage noch und verurteilte den Polizisten wegen mehrfacher Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe.
Nicht für sie zuständig
"Nicht zu beweisen" fand hingegen das Zürcher Obergericht am Montag. Der Beschuldigte habe die Frau zwar vor Jahren im Kreis 4 kennengelernt, sie habe aber im Kanton Thurgau und danach im Zürcher Stadtteil Schwamendingen gearbeitet. Der Beschuldigte sei als Polizist somit nicht für sie zuständig gewesen.
Eine allfällige "Klimapflege" hätte ihr deshalb gar nichts genützt. Zudem streitet die Frau ab, überhaupt als Prostituierte zu arbeiten. Strafrechtlich könne man den 39-Jährigen somit nicht verurteilen.
Moralisch verwerflich
"Im moralischen Sinne war Ihr Verhalten aber unter jedem Hund", sagte der Richter zum ehemaligen Polizisten. Er habe sich mit einem Polizisten-Kollegen per Whatsapp menschenverachtend und primitiv über die Frau geäussert. Sie hätten sie als "geiles Luder" und "Schlampe" bezeichnet, die man "als Sponsor ausnehmen" könne.
Ein derartiges Verhalten, auch im privaten Bereich, sei nicht mit dem Beruf des Polizisten vereinbar. Von einem Polizisten erwarte man Charakter. Sein Verhalten sei aber absolut unwürdig gewesen. Er sei deshalb selber schuld, dass er seinen Traumberuf verloren habe. Der 39-Jährige ist heute in einer anderen Branche tätig.
Nebengleis der "Chilli's"-Affäre
Der Prozess war ein Nebengleis der so genannten "Chilli's"-Korruptionsaffäre, welche im Jahr 2013 die Sittenabteilung der Stadtpolizei Zürich erschütterte. Der Beschuldigte arbeitete zwar nicht Sittenpolizist, wurde als "Schein-Freier" aber mehrmals für Aktionen gegen illegale Prostitution hinzugezogen.
Er geriet nur deshalb ins Visier der Ermittler, weil er sich für das "Ausnehmen" der Prostituierten mit einem Kollegen zusammentat, der bei der Sittenpolizei tätig war - und sich mit diesem ausführlich per Whatsapp über die Brasilianerin unterhielt.
Für die Staatsanwaltschaft ist dieser Freispruch eine herbe Niederlage. Eine Reaktion war auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda jedoch nicht zu erhalten. Der zuständige Staatsanwalt weilt in den Ferien.
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