Basel Jugendlicher in Vergewaltigungsfall freigesprochen

sda

18.11.2021 - 19:54

Das vom Appellationggericht Basel-Stadt gefällte Urteil im Vergewaltigungsfall an der Elsässerstrasse sorgt für Kritik.
Das vom Appellationggericht Basel-Stadt gefällte Urteil im Vergewaltigungsfall an der Elsässerstrasse sorgt für Kritik.
KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Vergewaltigungsfall in Basel hatte schweizweit für Aufsehen gesorgt: Nun hat das Jugendgericht des Kantons Basel-Stadt einen jugendlichen Mitbeschuldigten aufgrund von Zweifeln an seiner Schuld freigesprochen. 

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«Nach eingehender Beratung und umfassender Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel sowie der Parteiaussagen bestehen unüberwindbare Zweifel an der Schuld des Beschuldigten», schrieb das Jugendgericht in einer Mitteilung. Deshalb habe das Gericht ihn nach dem grundlegenden Prinzip «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen. Das Urteil kann von der Jugendanwaltschaft und der Opfervertretung an die nächste Instanz weitergezogen werden.

Am Mittwoch hatte das Basler Appellationsgericht – dreieinhalb Monate nach seinem kritisierten Urteil – im Berufungsverfahren eines erwachsenen Beschuldigten in dem Fall die schriftliche Begründung vorgelegt. Die Strafmilderung stelle weder die Tat infrage, noch erkläre es das Opfers als mitschuldig, hiess es.

Schweizweite Proteste

Das Urteil des Basler Appellationsgerichts Ende Juli hatte schweizweit Proteste ausgelöst. So demonstrierten in Basel, Neuenburg, Lausanne und Bern Personen gegen die Strafmilderung.

Die zweite Instanz stufte das Tatverschulden des Berufungsklägers für die vollendete Vergewaltigung als «mittelschwer» ein. Seine Taten seien aber keinesfalls als «gering» zu bewerten. Allerdings habe es sich um das erste Sexualdelikt gehandelt, das er sich habe zu Schulden kommen lassen, hiess es im schriftlichen Urteil.

Wie das Basler Appellationsgericht in der schriftlichen Begründung festhielt, hatte die Vorinstanz in ihrem Urteil vom August 2020 nicht berücksichtigt, dass sich der Verurteilte nach der Vergewaltigung freiwillig gestellt hatte. Auch sei das verhängte Strafmass der Vorinstanz im Vergleich zu anderen ähnlichen Delikten als «ausgesprochen hoch» ausgefallen.

Strafe reduziert

Das Appellationsgericht reduzierte die Strafe für den 33-jährigen Portugiesen, der im Februar 2020 eine Frau vor ihrer Wohnung im Basler Quartier St. Johann vergewaltigt hatte, von 51 Monaten auf 36 Monaten – davon 18 Monate unbedingt. Der mitbeschuldigte Jugendliche wurde nun vom Jugendgericht freigesprochen.

Der Verurteilte erhielt vom Appellationsgericht zudem einen Landesverweis von nur noch sechs statt acht Jahren, und das Gericht reduzierte die Genugtuung für das Opfer um 3000 Franken.

Gemäss mehreren Medienberichten hatte die Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts zuvor die Reduktion der Strafe mündlich mit dem Verhalten des Opfers während und nach der Tat begründet.

Das Appellationsgericht kam in seinem schriftlichen Urteil zum Schluss, dass der jugendliche Mitbeschuldigte beim Übergriff eine deutlich aktivere Rolle eingenommen habe als der 33-Jährige.