Prozess Junger Mann widerruft Geständnis und bestreitet Tötung von Freundin

beke, sda

5.12.2022 - 15:12

Das Gerichtsgebäude in Yverdon-les-Bains: ein junger Afghane muss sich hier ab Montag wegen der mutmasslichen Tötung seiner 17-jährigen Freundin verantworten. (Archivbild)
Das Gerichtsgebäude in Yverdon-les-Bains: ein junger Afghane muss sich hier ab Montag wegen der mutmasslichen Tötung seiner 17-jährigen Freundin verantworten. (Archivbild)
Keystone

Ein junger, der Tötung seiner Freundin angeklagter Afghane hat beim Prozessauftakt am Montag in Yverdon VD seine Unschuld beteuert. Er widerrief sein Geständnis vom Januar 2020. Laut Anklage soll er seine 17-jährige Freundin am Ufer des Neuenburgersees getötet haben.

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«Ich habe sie nicht getötet», sagte der 22-jährige Angeklagte vor dem Kriminalgericht des Bezirks Broye und Nord-Waadt. Die Ermittler hätten ihn nach einem mehrstündigen Verhör am Tag nach dem grausigen Fund dazu gebracht, ihnen die Antworten zu liefern, die sie hätten hören wollen, erklärte er.

Der junge Mann bestritt auch, dass er sich mit dem Opfer zu einer Bank in der Nähe der Mündung des Bey im Naturschutzgebiet Les Vernes begeben habe. Dort wurde die Leiche der Jugendlichen, ebenfalls afghanischer Herkunft, am 6. Januar 2020 im Schilf versteckt aufgefunden.

Gerichtspräsident Donovan Tesaury wies den Angeklagten darauf hin, dass seine DNA an den Schnürsenkeln, mit denen die Jugendliche mutmasslich erdrosselt worden war, und sogar im Inneren der Knoten gefunden wurde. «Das ist möglich, aber ich kann es nicht erklären», antwortete er.

Angeblich Druck ausgeübt

«Von Anfang an hat mein Mandant in diesem Fall seine Unschuld beteuert», sagte sein Verteidiger. «Die einzige Klammer ist das falsche «Geständnis» vom 7. Januar». Er prangerte die «unerlaubten Methoden» an, die bei dieser Anhörung angewandt worden seien, die in Anwesenheit des früheren Rechtsbeistands des Angeklagten stattfand. «Es wurde Druck ausgeübt», sagte der Anwalt.

Obwohl sein Mandant sich auf sein Recht zu schweigen berufen hatte, sei er über sieben Stunden lang «mit Fragen bombardiert» worden, «um seinen Widerstand zu brechen», fuhr der Verteidiger fort. Ausserdem sei er «physisch und psychisch» nicht in der Lage gewesen, an diesem Verhör teilzunehmen, was unter anderem durch sein Weinen und seinen Drang, sich zu übergeben, belegt worden sei.

Der Anwalt beantragte die «Annullierung» des Vernehmungsprotokolls, damit es nicht berücksichtigt wird, doch die Richter lehnten dies ab. Sie waren der Ansicht, dass die Vernehmung ordnungsgemäss verlaufen war und das Schweigerecht des Angeklagten nicht verletzt worden war. Er habe während der Vernehmung mehrmals geschwiegen, aber er habe auch bestätigt, dass er fortfahren wolle, als ihm die Frage gestellt wurde, betonte Staatsanwältin Claudia Correia.

Tod durch Erwürgen bestätigt

Eine Rechtsmedizinerin des Westschweizer Universitätszentrums für Rechtsmedizin, die am Autopsiebericht vom 31. Juli 2020 beteiligt war, bestätigte bei der Anhörung am Montag, dass der Tod der jungen Frau die Folge einer «mechanischen Erstickung durch Strangulation mit einem Strick» war.

Die Umstände des Auffindens der Leiche und die Feststellungen während der Untersuchungen deuteten darauf hindeuten, dass es sich um einen Angriff durch eine andere Person gehandelt habe.