Bundesgericht Kopierte Kontrollschilder: Bedingte Geldstrafe und Busse für Fahrer

SDA

29.11.2017 - 12:02

Wer mit selbst gebastelten Kontrollschildern in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einer Geldstrafe rechnen. (Archiv)
Wer mit selbst gebastelten Kontrollschildern in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einer Geldstrafe rechnen. (Archiv)
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Wer mit einer Kopie echter Kontrollschilder herumfährt, macht sich strafbar. Diese Erfahrung machte ein Angestellter nach der Überführungsfahrt eines Lastwagens. Das Bundesgericht hat eine bedingte Geldstrafe bestätigt.

Der Betroffene fuhr im November 2015 einen Lastwagen vom Firmenstandort im Kanton Aargau nach Kloten. Dort bemerkte er, dass er die Händlerschilder für die Rückfahrt mit einem anderen Fahrzeug vergessen hatte.

Deshalb liess er die zuvor verwendeten Schilder auf Papier kopieren. Ein Mitarbeiter der Firma brachte diese mit Isolierklebeband hinten am Wagen an und steckte die zweite Kopie hinter die Windschutzscheibe.

Am Autobahn-Rastplatz Würenlos AG kam der Angestellte in eine Verkehrskontrolle. Mit Strafbefehl verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft Baden wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern sowie Nicht-Mitführens des Fahrzeugausweises. Die Einsprache vor Bezirksgericht brachte eine Reduktion der Strafe auf die zehn Tagessätze.

Qualität der Kopie ist irrelevant

Mit weniger kommt der Angestellte definitiv nicht davon. Das Bundesgericht bestätigt in einem am Mittwoch publizierten Urteil die Auffassung der Vorinstanz. Diese war zum Schluss gelangt, dass die Kontrollschilder objektiv gefälscht waren. Sie stammten eben nicht vom vorgegebenen Aussteller.

Zudem seien sie vom Arbeitgeber des Betroffenen reproduziert worden. Dass die Papierschilder auf einem echten Schild basierten, mache die Kopien nicht zu echten Schildern, schreibt das Bundesgericht. Bei der Qualifizierung als Fälschung spiele keine Rolle, ob diese täuschend echt oder von weitem als eine Fälschung erkennbar gewesen seien.

Das Bundesgericht weist zudem darauf hin, dass mit der Verwendung der falschen Schilder die Sicherheit im Strassenverkehr gefährdet worden sei. Namentlich seien die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer verletzt worden, wie etwa allfällige Haftpflichtansprüche im Fall eines Unfalls. (Urteil 6B_784/2017 vom 15.11.2017)

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