ProzessLaut Psychiater ist Bluttat von Spreitenbach AG im Affekt passiert
hael, sda
18.4.2023 - 10:23
Am Bezirksgericht Baden AG hat der psychiatrische Gutachter am Dienstag die Bluttat von Spreitenbach im Februar 2022 als Affekt-Tat bezeichnet. Die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten sei eingeschränkt, aber nicht aufgehoben gewesen.
Keystone-SDA, hael, sda
18.04.2023, 10:23
18.04.2023, 13:55
SDA
Bei dem Beschuldigten habe er keine Störungen festgestellt, aber verschiedene Persönlichkeitsmerkmale, die ein Risiko für eine solche Tat beinhalteten. Das Rückfallrisiko sei jedoch gering.
Der heute 56-jährige Schweizer neige zu leichten Depressionen, zum Vermeiden von Konflikten und gleichzeitig zum Abspalten von Aggressionen. Daraus könne es irgendwann zur Explosion kommen.
Der Beschuldigte hatte in der Nacht vor der Tat Schlaftabletten eingenommen, wie zuvor schon häufiger. Daraus erklären sich nach Ansicht des Gutachters Erinnerungslücken an den Tatablauf. Der Psychiater erachtete es aber als unwahrscheinlich, dass die Tabletten so lange wirkten und der Mann die Tat in einer Art Umnachtung verübt habe.
Erklärungen von Fachleuten
Zwei Gerichtsmedizinerinnen äusserten sich zu den Verletzungen von Opfer und Beschuldigtem. Eine Expertin des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) Aargau hatte an der Leiche des Opfers 15 Stichverletzungen festgestellt, die mit grosser Wucht zugefügt worden seien. Der 74-jährige Deutsche sei verblutet, sagte sie.
Der Beschuldigte selbst wies drei Stichverletzungen im Bauch auf. Der Mann macht einen Kampf geltend, die Anklage geht von Selbstverletzung aus. Die Gutachterin des IRM Zürich schloss weder das eine noch das andere aus.
Ein Kriminaltechniker erklärte unter anderem verschiedene Blutspuren. Die Blutspritzer im untersten Bereich des Sofas, vor dem das Opfer gefunden worden war, liessen darauf schliessen, dass dem bereits am Boden liegenden Opfer Messerstiche zugefügt worden seien.
Tat aus Eifersucht
Gemäss Anklage war Eifersucht die Ursache für die Tat. Der Beschuldigte war in eine Frau verliebt, die nach eigenen Angaben jedoch mit dem späteren Opfer zusammen war.
Am Morgen des 12. Februar 2022 drang der Beschuldigte gemäss Anklageschrift in die Parterrewohnung der Frau in Spreitenbach ein, als sie bereits zur Arbeit gefahren war. Er sei mit einem Messer auf den anwesenden Mann losgegangen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren.
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