Geldwäsche für die Drogenmafia Bundesgericht spricht drei Angeklagte frei

zs, sda

13.12.2022 - 09:01

Ein Mann füllt einen Aktenkoffer mit Banknoten im Safe einer Schweizer Bank.
Ein Mann füllt einen Aktenkoffer mit Banknoten im Safe einer Schweizer Bank.
Archivbild: Keystone

Die Bundesanwaltschaft wirft drei Männern vor, Millionenbeträge für die kolumbianische Drogenmafia gewaschen zu haben. Jetzt hat das Bundesstrafgericht in dubio pro reo für die Angeklagten entschieden.

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Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat drei Männer vom Vorwurf der Geldwäscherei für die kolumbianische Drogenmafia freigesprochen. Es erachtet den Bezug zwischen dem Betäubungsmittelhandel und der Geldwäscherei nicht als erwiesen.

Das Gericht hat die Männer nach dem Grundsatz in dubio pro reo («im Zweifel für den Angeklagten») freigesprochen, wie es in einer am Dienstag veröffentlichten Medienmitteilung schreibt.

Es bestünden Zweifel daran, ob die in das Schweizer Finanzsystem eingeschleusten Gelder aus dem Betäubungsmittelhandel stammten. Damit sei die notwendige Kausalität zwischen dem Drogenhandel und der Geldwäscherei als Hauptdelikt nicht erwiesen.

Bereits rechtskräftig ist die Verurteilung des Hauptbeschuldigten wegen Urkundenfälschung. Dafür wird der heute 75-jährige Schweizer mit kolumbianischen Wurzeln mit einer bedingten Geldstrafe verurteilt, wie aus der Medienmitteilung hervor geht.

Villa in Madrid

Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft dem Hauptbeschuldigten vor, von Dezember 2005 bis mindestens Juni 2014 rund 10 Millionen Euro in der Schweiz gewaschen zu haben. Das Geld soll via Banken, Firmen, Bareinzahlungen und auf weiteren Wegen in das Finanzsystem eingeschleust worden sein.

In der Villa des Mannes in Madrid fanden die spanischen Behörden anlässlich einer Hausdurchsuchung rund 3,7 Millionen Euro. Wie die Berufungskammer festhält, wurde der Mann im Mai 2009 von einem spanischen Gericht wegen Geldwäscherei verurteilt.

Bei den beiden Mitangeklagten handelt es sich um zwei Vermögensverwalter, die in der Schweiz für den 75-Jährigen tätig waren. Die BA beschuldigte sie der Mittäterschaft. Sie seien ihren Meldepflichten nicht nachgekommen und hätten von der verbrecherischen Herkunft der Gelder wissen oder zumindest Verdacht schöpfen müssen.

Die Strafkammer hatte die drei Männer schuldig gesprochen und sie zu teilbedingten beziehungsweise bedingten Freiheitsstrafen und Geldstrafen verurteilt. Das vorliegende Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil CA.2022.7 vom 12.12.2022)