Streit im Kanton Zug Mann repariert alten Töff – und muss vor Gericht

Sven Ziegler

27.6.2024

Der Mann reparierte den alten Töff – und stand plötzlich vor Gericht. (Symbolbild)
Der Mann reparierte den alten Töff – und stand plötzlich vor Gericht. (Symbolbild)
IMAGO/YAY Images

Ein Mann nimmt einen herrenlosen Töff mit und restauriert ihn. Als er fertig ist, wollen ihn die Besitzer plötzlich zurück. Der Streit endet vor Gericht.

Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Jahrzehntelang stand ein Töff in einer Halle bei Zug.
  • Ein Mann nahm den Töff schliesslich mit und restaurierte ihn.
  • Als er fertig war, verlangten die ursprünglichen Besitzer das Motorrad plötzlich zurück.
  • Nun hat das Zuger Obergericht ein Urteil gefällt.

Ein Zuger Mann wurde im Spätsommer 2017 auf ein herrenloses Motorrad in einer unverschlossenen Einstellhalle aufmerksam gemacht.

Nach erfolglosen Versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen, und einer Anfrage bei der Polizei, die ihm erlaubte, das Fahrzeug mitzunehmen, nahm er den Töff mit. Er investierte 2400 Franken in die Restaurierung, wie «Zentralplus» schreibt. 

Zwei Tage nach der Entfernung meldeten sich die Eigentümer und erstatteten Anzeige, doch die Polizei leitete keine Ermittlungen ein. Es gebe keine Hinweise auf mögliche Täter, so die Begründung.

Obergericht fällt Entscheid

Fast sechs Jahre später, im September 2023, erkannten die Eigentümer den restaurierten Töff wieder und erstatteten erneut Anzeige. Die Polizei zog das Fahrzeug ein.

Die Zuger Staatsanwaltschaft sah jedoch keinen Diebstahl und verwies auf die Verjährung. Die Eigentümer argumentierten, der Töff sei mehr wert gewesen, um die Verjährung zu verhindern. Die Behörden schätzten den ursprünglichen Wert auf maximal 200 Franken. Die Besitzer hingegen sprachen von 500 Franken – die Verjährung wäre damit noch nicht eingetreten. 

Das Obergericht entschied zugunsten des Zuger Manns, der den Töff restaurierte. Der Töff sei seit 1986 in der Halle gestanden und Teile, die noch Wert gehabt hätten, seien bereits früher gestohlen worden, so das Obergericht. 

Der neue Besitzer sollte den Töff damit zurückerhalten.