Missbrauch in St. Gallen Kitas müssen Lehren ziehen

uri

8.2.2019

Nach dem Missbrauchs-Verdacht in einer St. Galler Kita ist die Bestürzung gross. (Symbolbild)
Nach dem Missbrauchs-Verdacht in einer St. Galler Kita ist die Bestürzung gross. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Nach dem Missbrauch eines Buben in einer Kita in St. Gallen durch einen Betreuer fordern Politik und Experten weitere Massnahmen. Zum Beispiel die Türe offen lassen, wenn ein Betreuer alleine Dienst hat.

Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Kindertagesstätte in St. Gallen wird verdächtigt, Buben sexuell missbraucht zu haben. Die Verantwortlichen der betroffenen Fiorino-Kita zeigen sich bestürzt und wollen nun die Abläufe bei der Kinderbetreuung überprüfen.

Auch aus der Politik und von Expertenseite kamen bereits Forderungen. SVP-Nationalrätin Natalie Rickli zeigte sich bei «20 Minuten» schockiert über das Ausmass des Falles. Sie erklärte, der Verband müsse nun Lehren daraus ziehen. Wichtig sei vor allem das Vier-Augen-Prinzip. Ansonsten wisse aber das Personal vor Ort am besten, welche konkreten Massnahmen ergriffen werden müssten. 

Verhaltenskodex bei Kibesuisse-Kitas

Der Leiter des Projekts «Mehr Männer in der Kinderbetreuung MAKI» Lu Decurtins forderte bei «20 Minuten» klare Regeln und eine offene Gesprächskultur in Kitas. Sobald sich ein Kollege auffällig verhalte, müsste das ohne falsche Scheu sofort zur Sprache gebracht werden können. Auch sollten Mitarbeitende ihre privaten Handys bei Arbeitsbeginn abgeben müssen, um unangemessene Aufnahmen zu verhindern.

Für die 1'300 Kita-Betriebe, die beim Verband Kinderbetreuung Schweiz (Kibesuisse) zusammengeschlossen sind, regelt bereits ein detaillierter Verhaltenskodex den Umgang des Personals mit den Kindern. 

Hier heisst es zwar unter anderem, die Verantwortung zwischen Nähe und Distanz liege immer bei den Mitarbeitenden, grundsätzlich gilt aber, dass den Mitarbeitenden «das Küssen von Kindern» untersagt sei.

Türen bleiben offen

Ebenso verboten seien «alle Handlungen mit sexuellem Charakter (Berühren von Brust und Genitalien usw. von Kindern und Jugendlichen) und auch sexualisierte Sprache». Um Übergriffe zu vermeiden, müssten etwa auch die Türen zu den den Gruppenzimmern offen bleiben, wenn ein Dienst von einem Mitarbeitenden allein geleistet werden müsse. Selbiges gelte auch, wenn ein Kind gewickelt werde.

Mitarbeitende, die den Verhaltenskodex unterschreiben, bestätigen, noch nie sexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen vorgenommen zu haben und das auch niemals zu tun. Sie versichern zudem, dass sie keine pädosexuellen Neigungen verspürten und «in kein laufendes Strafverfahren involviert» seien.

Leider gebe es aber trotz aller Vorsichtsmassnahmen – die für Bewerber in einzelnen Gemeinden und Kantonen auch einen Strafregisterauszug oder einen Sonderprivatauszug vorsehen könne – «leider keine 100-prozentige Garantie», wie Kibesuisse-Geschäftsleiterin Nadine Hoch feststellt. Egal wie viele Sicherheitsvorkehrungen man habe, es könne immer etwas passieren.

Bilder aus der Schweiz
Zurück zur Startseite