Ein kirchlicher Mitarbeiter und ehemaliger Clown, der mehrere Kinder missbraucht haben soll, wird zu einer kleinen Verwahrung verurteilt. Das hat das Bezirksgericht Meilen am Mittwoch entschieden.
Das Bezirksgericht Meilen hat am Mittwoch das Urteil gesprochen über den kirchlichen Mitarbeiter und ehemaligen Clown, der mehrere Kinder missbraucht haben soll: Es verurteilte ihn zu einer stationären therapeutischen Massnahme, der sogenannten kleinen Verwahrung.
Zusätzlich erhielt der Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, die aber zwecks der stationären Massnahme aufgeschoben wird. Dazu muss er Schadensersatz und Genugtuung leisten. Das Gericht erlegte ihm zudem ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen auf.
Das Gericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen sexuellen Nötigung, mehrfachen Schändung, mehrfachen sexuellen Handlung mit Kindern sowie Pornografievergehen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zu den Opfern des Beschuldigten gehörten seine leibliche Tochter, sein Stiefsohn sowie ein Chorknabe der Kirche. Er habe das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinen Opfern ausgenutzt, um sich sexuell zu befriedigen, hielt der Richter fest. Dabei habe er vorsätzlich und planmässig gehandelt.
Platz in der Familie «erschlichen»
So habe er sich beim Chorknaben etwa über längere Zeit einen Platz im familiären Gefüge erschlichen. Bei seiner Tochter habe er deren kindliche Neugier ausgenutzt, und seine Handlungen in Spiele eingebaut.
Die beiden Knaben sind wegen der Misshandlungen körperlich und psychisch beeinträchtigt und benötigen Therapie. Beim Mädchen könne es noch einige Jahre dauern, bis sich Folgen zeigten, hatte ihre Anwältin bei der Gerichtsverhandlung im September 2020 gesagt.
Der Richter des Bezirksgerichts anerkannte am Mittwoch die Behandelbarkeit des Beschuldigten zwar als «eingeschränkt», aber grundsätzlich möglich. Eine ordentliche Verwahrung dürfe nur die ultima ratio darstellen. Er wies den Beschuldigten allerdings darauf hin, dass sollte dieser noch einmal wegen solcher Vergehen vor Gericht stehen, er mit einer ordentlichen Verwahrung rechnen müsse.
Der Beschuldigte wurde bereits drei Mal wegen pädophiler Straftaten verurteilt, erstmals in den 1980er-Jahren. Dabei wurden teilweise auch Therapien angeordnet. «Ich dachte deshalb, dass ich die Grenzen wahren kann. Doch da habe ich mich geirrt», hatte er bei der Verhandlung im September 2020 vor Gericht eingeräumt.