BundesstrafgerichtMesserattacke von Morges VD: Zeuge schildert das Erlebte
aula, sda
13.12.2022 - 09:41
Der Prozess gegen den mutmasslichen Täter im Tötungsdelikt von Morges VD ist am Dienstag fortgesetzt worden. Ein Freund des Opfers äusserte sich zum Anschlag in einem Kebab-Laden. Die Eltern und der Bruder sprachen anschliessend über das Opfer und ihren Schmerz.
aula, sda
13.12.2022, 09:41
13.12.2022, 12:00
SDA
Der Freund des Getöteten machte auch zwei Jahre nach der Tat einen sehr betroffen Eindruck. Der magere Mann erklärte, wie er an jenem Abend seinen Platz am Tisch aufgegeben hatte, damit sein Freund und dessen Freundin nebeneinander sitzen konnten. Dann sah er, wie sich jemand mit einer über den Kopf gezogenen Kapuze näherte und eine Bewegung machte.
Der Zeuge realisierte, dass die Person seinem Freund ein Messer in den Hals gerammt hatte. Die anderen Gäste am Tisch dachten, es sei ein Faustschlag gewesen. Selbst das Opfer glaubte nicht daran, bis es zusammenbrach. Der Freund verfolgte den Angreifer bis zur Ecke eines Gebäudes. Anschliessend kehrte er zum Kebab-Laden zurück. In dem Moment war ihm nicht klar, dass es sich um einen Terrorakt handelte.
Keine Dispens für Angeklagten
Nach dem jüngeren Bruder sprach die Mutter des Opfers über das letzte Gespräch mit ihrem Sohn. Der Angeklagte bat darum, die Befragung der Mutter nicht mitverfolgen zu müssen, weil er sich nicht wohl fühle. Der Präsident der Strafkammer lehnte den Antrag jedoch ab.
Der Vater bedankte sich zunächst bei der Polizei und den Ärzten für ihr Eingreifen. Er war sehr bewegt und hatte grosse Schwierigkeiten, über die Person seines Sohnes zu sprechen. Als er in die Schweiz gekommen sei, habe er ein besseres Leben als in Portugal führen wollen. «Er war alles, was ein Sohn für einen Vater bedeuten konnte.»
Die Anhörung wird nun fortgesetzt. Nach der Familie wird das Gericht den psychiatrischen Gutachter anhören. Sein Bericht wird mit Spannung erwartet, da der Angeklagte bislang verwirrende und widersprüchliche Aussagen machte.
Der heute 29-jährige Angeklagte hatte sich im Namen der islamistischen Bewegung zu seiner Tat bekannt. Er muss sich wegen Mordes und versuchten Mordes, vorsätzlicher Tötung, einfacher Körperverletzung, Verstosses gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz und weiterer Delikte verantworten. (Fall SK.2022.35)
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