Waadt Tierschutz-Aktivistin zu bedingter Geldstrafe verurteilt

sj, sda

19.11.2020 - 15:57

Eine militante Tierschützerin ist am Donnerstag vom Bezirksgericht Nyon VD für verschiedene Aktionen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.
Eine militante Tierschützerin ist am Donnerstag vom Bezirksgericht Nyon VD für verschiedene Aktionen zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.
SDA

Eine Tierschützerin in der Waadt hatte 42 Tiere aus Schlachthäusern entwendet – dafür wurde sie am Donnerstag vom Bezirksgericht in Nyon verurteilt.

Eine bedingte Geldstrafe von hundert Tagessätzen je 20 Franken und eine Busse von 200 Franken – so lautet das Urteil gegen eine militante Tierschützerin, die das Bezirksgericht in Nyon am Donnerstag ausgesprochen hat. 

Der Frau waren vor allem der Diebstahl von 18 Ziegen aus einem Schlachthaus in Rolle VD im März 2018 vorgeworfen worden. Ausserdem hatte sie 2019 24 Hühner aus der Migros-Grossmetzgerei Micarna in Vernayaz VS «befreit».

Die 30-jährige Genferin, die heute in den Waadtländer Alpen lebt und dort ein Heim für Tiere führt, gab sämtliche Vorfälle zu. Sie wurde vom Gericht insbesondere wegen unrechtmässiger Aneignung, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch ein Aufnahmegerät, Nötigung, Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen Befolgung einer behördlichen Anordnung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 300 Franken gefordert. Die Verteidigung hatte demgegenüber einen Freispruch gefordert. In ihren Augen handelte die Mandantin aus «achtenswerten Beweggründen» und aus einem «rechtfertigendem Notstand» heraus.

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