Luzern Mit 200 km/h auf der Autobahn – Gericht verurteilt Raser

SDA

26.10.2020 - 00:00

Das Luzerner Kriminalgericht verhängte gegen einen Raser eine bedingte Freiheitsstrafe. (Symbolbild)
Das Luzerner Kriminalgericht verhängte gegen einen Raser eine bedingte Freiheitsstrafe. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Ein Autofahrer, der seinen getunten Wagen, in dem seine Familie sass, auf der Autobahn bis auf 210 km/h beschleunigte, ist vom Kriminalgericht Luzern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden.

Der heute 33 Jahre alte Lenker fuhr im April 2018 von Luzern Richtung Zug. Auf dem Beifahrersitz sass seine Frau, auf dem Rücksitz seine damals fünf und sechs Jahre alten Kinder.

In Inwil LU beschleunigte der Lenker das Auto auf über 200 km/h. Zunächst registrierte ein Radarkasten ein Tempo von netto 202 km/h. Zu dem vor ihm fahrenden Auto schloss der Lenker dabei bis auf knapp 24 Meter auf, was bei diesem Tempo einem zeitlichen Abstand von 0,375 Sekunden entspricht. Nur 600 Meter später wurde er von einem Videogerät mit netto 210 km/h gemessen. Der Abstand zu dem vor ihm fahrenden Auto war mit 37 Meter respektive 0,593 Sekunden noch immer knapp.

Straferhöhend wirkte sich aus, dass der Raser über eine längere Zeit zu schnell fuhr, zum vorderen Auto keinen genügenden Abstand hielt und andere Fahrzeuge überholte. Als strafverschärfend gewertet wurde ferner, dass die Familie im Auto sass. Zudem war dieses getunt und nicht betriebssicher. So waren die Reifen des Autos zu breit und dieses auf eine nicht zulässige Art tiefer gelegt.

Obwohl das Verschulden des Autofahrers als schwer eingestuft wurde, kam dieser mit einer bedingten Freiheitsstrafe davon. Die Probezeit wurde bei drei Jahren angesetzt. Zahlen muss der Raser aber eine Busse von 2650 Franken sowie Verfahrenskosten von 17'000 Franken.

Das Urteil ist rechtskräftig. Es kam im abgekürzten Verfahren zu Stande.

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