Der Backup-Fahrer eines selbstfahrenden Uber-Testautos ist nach dem tödlichen Zusammenstoss mit einer Fussgängerin im Jahr 2018 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
Einem Polizeibericht zufolge sei der Unfall völlig vermeidbar gewesen wäre, da der Angeklagte – anstatt den Blick auf die Strasse zu richten – zum Zeitpunkt des Zusammenstosses mehrfach nach unten geblickt und ferngesehen habe.
Uber sei für den tödlichen Unfall strafrechtlich nicht haftbar, hatte die Staatsanwaltschaft im März 2019 erklärt. Dies obwohl die US-Behörde für Transportsicherheit zu dem Schluss kam, dass Software-Fehler dazu geführt haben, dass Elaine Herzberg von dem autonomen Fahrzeug nicht als Fussgängerin identifiziert worden sei, als sie ein Fahrrad schiebend eine Strasse überquerte.
Backup-Fahrer werden bei autonomen Fahrzeugen eingesetzt, um sie aus der Ferne zu navigieren. Diese «Fahrer» greifen aus einer Zentrale über ihren Computer auf Autos zu, um sie manuell aus komplizierten Situationen zu steuern, mit denen die Software nicht fertig wird.
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