Agrochemie Monsanto gibt im Glyphosat-Prozess nicht auf

SDA

21.11.2018 - 03:25

Monsanto will dem krebskranken Ex-Hausmeister, Dewayne Johnson, auch eine herabgesetzte Strafzahlung nicht zugestehen und hat Berufung in dem entsprechenden Prozess eingelegt. (Archivbild)
Monsanto will dem krebskranken Ex-Hausmeister, Dewayne Johnson, auch eine herabgesetzte Strafzahlung nicht zugestehen und hat Berufung in dem entsprechenden Prozess eingelegt. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/AP Pool AFP/JOSH EDELSON

Die Bayer-Tochter Monsanto hat wie angekündigt Berufung gegen die Verurteilung im Glyphosat-Prozess in den USA eingelegt. Der Chemiekonzern forderte am Dienstag in Kalifornien einen neuen Prozess im Fall um den krebskranken Ex-Hausmeister Dewayne Johnson.

Ein Geschworenengericht in San Francisco hatte Monsanto im August zur Zahlung von 289 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt. Die Jury urteilte, glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel wie Roundup und RangerPro hätten "wesentlich" zu Johnsons Krebserkrankung beigetragen. Monsanto - seit Juni Tochter des deutschen Chemiekonzerns Bayer - habe nicht vor der Gefährlichkeit der Herbizide gewarnt und dabei mit "Heimtücke" gehandelt.

Im Oktober lehnte eine Richterin einen neuen Prozess ab. Zugleich ordnete sie eine Absenkung der Schadenersatzzahlung von 289 Millionen auf 78 Millionen Dollar an.

Bayer begrüsste diese Absenkung zwar als "Schritt in die richtige Richtung". Der Konzern betonte aber, er sei "nach wie vor davon überzeugt, dass das Urteil im Widerspruch zu den im Prozess vorgelegten Beweisen steht". Vergangene Woche sagte Bayer-Chef Werner Baumann: "Wir sind dabei, das Berufungsschreiben zur Einreichung beim Berufungsgericht in Kalifornien vorzubereiten."

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob die in den Unkrautvernichtungsmitteln Roundup und RangerPro enthaltene Chemikalie Glyphosat eine krebsauslösende Wirkung hat. Monsanto bestreitet eine solche Wirkung seines Produkts. In der Forschung ist diese Frage umstritten.

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