JurafrageMoutier-Abstimmung von 2017 bleibt ungültig
SDA
29.8.2019 - 08:26
Das Städtchen Moutier BE kann weiterhin nicht zum Kanton Jura wechseln. Nach der Regierungsstatthalterin des Berner Juras hat auch das bernische Verwaltungsgericht die Abstimmung von 2017 über den Kantonswechsel von Moutier für ungültig erklärt.
Valentin Zuber, Sprecher des Komitees «Moutier Ville jurassienne», bestätigte am Donnerstagmorgen eine entsprechende Meldung der «Berner Zeitung».
Mit lediglich 137 Stimmen Differenz hatten die Bürgerinnen und Bürger Moutiers am 18. Juni 2017 entschieden, den Kanton Bern zu verlassen und künftig zum Kanton Jura zu gehören. Doch hob die Regierungsstatthalterin des Berner Juras diese Abstimmung im November des vergangenen Jahres auf.
Sie hiess sechs von sieben Beschwerden gegen die Abstimmung gut, worauf das projurassische Lager Moutiers beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde erhob. Zu den Beschwerdeführern gehört auch die Stadt Moutier und das Komitee «Moutier ville jurassienne». Sie möchten, dass das Gericht das erstinstanzliche Urteil aufhebt.
Als Begründung für die Aufhebung des Urnengangs gab die Statthalterin im November 2018 an, die Verlautbarungen der Gemeinde seien als unzulässige, irreführende Propaganda zu werten. Das gelte insbesondere für Äusserungen des separatistischen Stadtpräsidenten Marcel Winistoerfer.
Politische Behörden hätten das Recht, sich vor Abstimmungen zu äussern. Diese Kommunikation müsse aber verhältnismässig, objektiv und transparent sein.
Die Statthalterin machte weiter eine mangelhafte Abstimmungsorganisation geltend. Beispielsweise hätten Mitglieder des Stimmbüros die Identität der Abstimmenden nicht kontrolliert und damit eine Anweisung der Gemeinde missachtet. Niederhauser sprach auch von Abstimmungstourismus.
Ausserdem habe die Gemeinde Moutier eine Klausel der Vereinbarung mit dem Kanton über die Durchführung der Abstimmung missachtet. Die projurassischen Kräfte in Moutier sind anderer Meinung: Für sie lief die Abstimmung absolut sauber ab.
Schon vor der Bekanntgabe des Verwaltungsgerichtsentscheids gaben sowohl Projurassier als auch Berntreue zu verstehen, dass sie sich ans Bundesgericht wenden würden, wenn das Berner Gericht nicht in ihrem Sinne entscheiden sollte. Das bedeutet, dass es noch Monate dauern dürfte, bis bekannt wird, ob das Resultat der kommunale Abstimmung von 2017 gültig ist oder nicht.
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