Urteil des Bundesgericht Mörder von Kehrsatz BE bleibt in Sicherheitshaft

zs, sda

9.10.2024 - 12:33

Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde gegen Anordnung von Sicherheitshaft abgewiesen.
Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde gegen Anordnung von Sicherheitshaft abgewiesen.
Symbolbilder: Keystone

Ein erstinstanzlich wegen Mordes verurteilter Mann aus Kehrsatz BE bleibt wegen Fluchtgefahr in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen.

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  • Ein 38-jähriger Mann ist im August zu 20 Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine Frau in Kehrsatz BE betäubt und im Schlaf erwürgt haben soll.
  • Das Bundesgericht wies nun seine Beschwerde gegen die Sicherheitshaft ab, da Fluchtgefahr bestehe.
  • Der Mann bestreitet die Tat und behauptet, seine Frau habe Suizid begangen.

Der 38-Jährige hat laut dem Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland seine Ehefrau im Dezember 2022 in der gemeinsamen Wohnung ermordet. Er soll ihr das Schlafmittel Dormicum verabreicht und sie anschliessend im Schlaf erdrosselt haben. Dafür wurde er mit einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Er hat Berufung eingelegt.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen die angeordnete Sicherheitshaft abgewiesen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Das höchste Schweizer Gericht bestätigt die Sicht des Berner Obergerichts, wonach Fluchtgefahr bestehe.

Mit dem erstinstanzlichen Urteil des Regionalgerichts sei dem Mann die reelle Gefahr bewusst geworden, dass er möglicherweise eine langjährige Freiheitsstrafe wird verbüssen müssen. Zudem verfüge er weder über einen festen Wohnsitz noch eine Arbeitsstelle.

Der Beschwerdeführer beteuert bis heute seine Unschuld. Er gab im Verfahren an, dass seine Frau psychisch angeschlagen gewesen sei und Suizid begangen habe. Der gläubige Christ und Anhänger einer Freikirche hatte eine aussereheliche Beziehung. Vor dem Tod seiner Ehefrau hatte er im Internet Informationen zum Schlafmittel Dormicum und zum Erwürgen von Menschen gesucht.