Hitzige KonflikteIn diesen Monaten streiten sich Nachbarn am häufigsten
tbz
6.8.2024
Ob lauter Hund oder verwildeter Garten: Zwischen Nachbarn kommt es in der Schweiz oft zu Konflikten. Eine neue Studie der AXA zeigt, weshalb und zu welcher Jahreszeit es am häufigsten knallt.
tbz
06.08.2024, 04:30
06.08.2024, 04:36
Tobias Benz
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
In der Schweiz kommt es häufig zu Streitigkeiten unter Nachbarn.
Eine neue Studie der AXA-ARAG zeigt die häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreitigkeiten auf.
Die Studie erklärt zudem, weshalb es zu bestimmten Jahreszeiten öfters zu Konflikten kommt.
Gemäss einer neuen Studie der AXA sind Nachbarschaftsstreitigkeiten in der Schweiz im Vergleich zum Vorjahr mit -0,7 Prozent leicht rückläufig. Dennoch kommt es hierzulande sehr häufig zu Konflikten zwischen Nachbarn. Als Hauptgrund nennt die Studie Bauvorhaben.
Streitigkeiten dieser Art machen rund einen Fünftel der bei der Rechtsschutzversicherung AXA-ARAG gemeldeten Fälle aus. Besonders häufig wird auch über Bepflanzung und Lärm gestritten. Und auch die Haltung von Tieren führt immer wieder zu Konflikten. Damit aber nicht genug. Wer sich trotz Hunden, Katzen und wilder Gärten noch lieb hat, findet oft bei der Bewässerung von Pflanzen einen Grund für Zoff.
«Zu viel Pflanzen giessen kann unter Umständen zu Nässe auf dem Nachbarbalkon, ungewollten Regenduschen oder zu langfristigen Schäden am Gebäude bis hin zu Wassereintritt führen – alles Dinge, die immer wieder Thema sind», weiss Alexandra Pestalozzi, Rechtsexpertin bei der AXA-ARAG.
Zu guter Letzt soll es gemäss Studie auch beim Grillieren auf dem Balkon oder im Garten zu Emissionen kommen, die in der Nachbarschaft unter Umständen für Ärger sorgen.
Am meisten Zoff zwischen März und Juni
In den Sommermonaten ärgern sich Herr und Frau Schweizer demnach besonders oft über ihre Nachbarn. Der Grund: «Die meisten Fälle werden uns in den Frühlings- und Sommermonaten gemeldet, wenn die Leute wieder mehr Zeit im Garten oder auf dem Balkon verbringen und störende Aspekte, wie zum Beispiel Lärmemissionen, verstärkt wahrgenommen werden», erklärt Pestalozzi.
Im Streitfall empfiehlt die Rechtsexpertin, zuerst das Gespräch zu suchen und im nächsten Schritt die Verwaltung beizuziehen. «Sollte auch dann keine Einigung zustande kommen, kann eine Anwältin beigezogen werden.»
In mietrechtlicher Hinsicht gilt laut Pestalozzi der Grundsatz der Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflicht. Mieterinnen und Mieter hätten darauf zu achten, negative Einflüsse auf andere Mietobjekte zu unterlassen.