BundesgerichtNeun Jahre Gefängnis für schweren Missbrauch
SDA
12.5.2020 - 14:34
Das Bundesgericht hat eine Freiheitsstrafe von neun Jahren für einen Mann aus dem Kanton Zürich bestätigt, der seine drei Töchter über Jahre hinweg sexuell und körperlich schwer misshandelte. Die unterdessen volljährigen jungen Frauen leiden bis heute an den Folgen.
Der Verurteilte beantragte vor Bundesgericht eine Freiheitsstrafe von maximal fünfeinhalb Jahren. Zudem rügte er, dass das Zürcher Obergericht kein Gutachten in Auftrag gegeben habe, weil Zweifel an seiner Schuldfähigkeit bestünden.
Das Bundesgericht hat die Anträge des heute 52-Jährigen abgewiesen. Das Gutachten habe er erst vor Obergericht verlangt, was zu spät sei. Vorher sei es nie ein Thema gewesen. Allein aufgrund der Schwere der Tat könne jeweils nicht automatisch auf einen abnormen Geisteszustand geschlossen werden.
Auch die Strafzumessung des Zürcher Obergerichts erachtet das Bundesgericht als korrekt. Es hatte diese auf elf Seiten seines Urteils eingehend begründet.
Brutale Taten
Das Obergericht erhöhte die vom Bezirksgericht Uster ausgesprochene Strafe im Juni 2019 von acht auf neun Jahre. Die erste Instanz hatte den Mann wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung, mehrfacher sexueller Nötigung, Schändung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt.
Der Vater hatte seine Kinder zum Teil regelrecht gefoltert, indem er ihnen den Kopf in der Badewanne unter Wasser drückte oder ihnen einen Plastiksack über den Kopf stülpte. Zudem verging er sich regelmässig sexuell an ihnen. (Urteil 6B_1186/2020 vom 9.4.2020)
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