Prozess Nock gegen Nock am Aargauer Obergericht

SDA

3.11.2020 - 14:18

Hochseilartist Freddy Nock will vor dem Aargauer Obergericht einen Freispruch erreichen, während die Staatsanwaltschaft eine längere Freiheitsstrafe fordert.
Hochseilartist Freddy Nock will vor dem Aargauer Obergericht einen Freispruch erreichen, während die Staatsanwaltschaft eine längere Freiheitsstrafe fordert.
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Am Aargauer Obergericht ist es am Dienstag um häusliche Gewalt im Hause Nock gegangen. Der heute 55-Jährige Freddy Nock soll 2013 versucht haben, seine Frau zu töten. Schon vorher soll es zu schweren Aggressionen gekommen sein. Das Urteil wird am Nachmittag eröffnet.

Der Hochseilartist erschien in einem seiner Show-Kostüme vor Gericht: Einem rot-weissen Lederkombi, auf Brust und Rücken prangte ein grosses Schweizerkreuz. Er verlangte einen vollumfänglichen Freispruch.

Das Bezirksgericht Zofingen hatte ihn vor knapp einem Jahr wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Ankläger fordert eine Erhöhung der Strafe auf sechseinhalb Jahre.

Die Noch-Ehefrau von Nock wurde als Zeugin befragt. Ausführlich und redegewandt gab sie Auskunft darüber, was ihr im Mai 2008 zu Hause und im März 2013 in einem Hotel in Zürich widerfahren sei. Der Beschuldigte – damals noch nicht ihr Ehemann – habe sie 2008 gewürgt und dann über das Treppengeländer gehalten.

«Ein Kontrollfreak»

Sie habe nicht angenommen, dass er sie habe töten wollen, sagte sie. «Er wollte mich klein halten», er sei «ein Kontrollfreak». Im März 2013 kam es nach der Gala zu den Swiss Awards in einem Zürcher Hotel zum zweiten angeklagten Vorfall. Der Mann habe ihr ein Kissen aufs Gesicht gedrückt, bis sie sich tot gestellt habe. Als er das gemerkt habe, habe er ihr die Faust mehrmals ins Gesicht geschlagen.

Sie habe am Kinn und an der Stirn blaue Flecken, aber keine weitergehenden Verletzungen gehabt, sagte die Frau. Im Nebenzimmer waren ihre und seine Tochter aus früheren Beziehungen. Die beiden, heute 18 und 15 Jahre alt, wurden ebenfalls von den Richtern befragt. Die Tochter der Frau schilderte Geräusche einer lautstarken Auseinandersetzung. Jene des Beschuldigten erinnerte sich nicht.

Umstrittene Glaubwürdigkeit

Der Verteidiger zerpflückte akribisch die Glaubwürdigkeit der Frau. Diese habe damals weder einen Arzt aufgesucht noch Anzeige erhoben. Sie habe den Beschuldigten wenige Monate danach geheiratet. Erst 2015, als sie Trennungsabsichten gehabt habe, seien die Anschuldigungen zur Sprache gekommen. 2016 zog sie sie wieder zurück. Es gebe «erhebliche Zweifel» an ihrer Darstellung.

Für den Staatsanwalt ist die Frau sehr glaubwürdig. Es sei typisch für Fälle von häuslicher Gewalt, dass die Opfer mit Anzeigen zögern würden, dass sie die Anschuldigungen wieder zurückzögen und den Partnern eine neue Chance gäben. Ihre Schilderungen seien detailreich und nachvollziehbar.

Der Beschuldigte selbst wies die Anschuldigungen zurück. Er habe die Frau weder gewürgt noch übers Treppengeländer gehalten und ihr ebensowenig ein Kissen aufs Gesicht gedrückt oder sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Es habe im Lauf ihrer Beziehung immer wieder heftige, auch handgreifliche Auseinandersetzungen gegeben, räumte er ein. Aber niemals würde er seine Frau töten wollen.

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