Vierfachmord RupperswilObergericht entscheidet über Verwahrung
SDA
10.12.2018 - 10:27
Das Obergericht des Kantons Aargau entscheidet am Donnerstag, ob und wie der vierfache Mörder von Rupperswil AG verwahrt wird. Der Schuldspruch und die lebenslängliche Freiheitsstrafe, die das Bezirksgericht Lenzburg im März erliess, sind bereits rechtskräftig.
Der Beschuldigte wird nicht persönlich an der Verhandlung anwesend sein. Das Obergericht hiess sein Gesuch um Dispensierung gut. Zu Wort kommen die Vertreterinnen von Anklage und Verteidigung sowie zwei Sachverständige.
Am 16. März sprach das Bezirksgericht Lenzburg den heute 35-jährigen Schweizer zahlreicher Delikte schuldig, fast alle mehrfach begangen: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Urkundenfälschung, Brandstiftung sowie strafbare Vorbereitungshandlungen zu Mord und weiteren Delikten.
Das Gericht verhängte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, die - je nach Risiko-Beurteilung von Experten - ein Leben lang dauern kann. Es ordnete auch eine ordentliche Verwahrung an. Zudem hat der Mann während des Strafvollzugs ein ambulante Therapie zu absolvieren.
Vierfachmörder will nicht verwahrt werden
Der Verurteilte akzeptierte Schuldspruch und Freiheitsstrafe. Er wehrt sich aber gegen die Verwahrung. Seine Verteidigerin erklärte Berufung. Die Staatsanwältin, die anfangs auf einen Weiterzug verzichtet hatte, legte daraufhin Anschlussberufung ein.
In der zweitinstanzlichen Verhandlung geht es nun um die Verwahrung. Die Verteidigung fordert deren ersatzlose Aufhebung. Die Staatsanwältin dagegen verlangt, wie schon vor Bezirksgericht, eine lebenslängliche Verwahrung des Mörders. Zudem solle das Gericht ein lebenslanges Verbot jeglicher Tätigkeit mit Minderjährigen aussprechen. Die angeordnete Therapie sei aufzuheben.
Verwahrung ist keine Strafe
Eine Verwahrung wird anschliessend an die Freiheitsstrafe vollzogen. Sie ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmassnahme zum Schutz der Gesellschaft. Wie eine lebenslängliche kann auch eine ordentliche Verwahrung ein Leben lang gelten. Der Unterschied besteht darin, dass bei der ordentlichen Verwahrung regelmässig geprüft wird, ob sie noch gerechtfertigt ist.
Die lebenslange Verwahrung war in einer Volksinitiative gefordert und 2004 von den Stimmberechtigten angenommen worden. Für ihre Anordnung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Namentlich verlangt das Gesetz, dass ein Beschuldigter von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar beurteilt wird. Dies war beim Täter von Rupperswil nicht der Fall.
Weil eine langfristige Beurteilung der Therapiefähigkeit meist nicht möglich ist, kommt die lebenslange Verwahrung kaum zur Anwendung. Bisher hob das Bundesgericht sie jedes Mal auf, weil die Bedingungen nicht erfüllt waren. Nur ein Verurteilter, der die Anordnung nicht angefochten hatte, ist heute lebenslänglich verwahrt. Aber auch die meisten ordentlich Verwahrten kommen nie wieder frei.
Genau durchdachte Tat
Seine Tat hatte der damals 32-jährige Vierfachmörder im Voraus genau durchdacht und vorbereitet. Mit einem gefälschten Schreiben, das ihn als Schulpsychologen auswies, verschaffte er sich am Morgen des 21. Dezember 2015 Einlass in ein Einfamilienhaus in seiner Nachbarschaft in Rupperswil. Der pädophile Mann hatte es vor allem auf den dort lebenden 13-jährigen Jungen abgesehen.
Unter Messerdrohung brachte er den Buben, dessen Mutter, den noch schlafenden älteren Bruder und dessen Freundin in seine Gewalt. Er fesselte sie, verklebte ihnen die Münder und nahm ihnen die Handys weg. Die Mutter zwang er, Geld abheben zu gehen. Dann verging er sich aufs Übelste an dem 13-Jährigen.
Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach sucht er im Internet nach weiteren Knaben, spähte deren Familien aus und bereitete eine erneute Tat vor. Im Mai 2016 wurde der Mann in Aarau verhaftet.
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