Im letzten Jahr haben die Opferhilfestellen insgesamt 40'576 Beratungen durchgeführt, zwei Prozent weniger als 2018. Fast jede fünfte betroffene Person war zum Zeitpunkt der Beratung minderjährig.
Rund 70 Prozent der Beratungen wurden von weiblichen Opfern oder Angehörigen in Anspruch genommen, wie aus der Opferhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervorgeht, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Knapp über die Hälfte (54 Prozent) verfügte über die Schweizer Staatsbürgerschaft. Bei den tatverdächtigen Personen handelt es sich mit grosser Mehrheit um Männer (76 Prozent).
Etwa die Hälfte (48 Prozent) der Beratungen betraf eine Körperverletzung oder Tätlichkeit, rund ein Drittel stand in Zusammenhang mit Erpressung, Drohung und Nötigung. 28 Prozent der Beratungen gingen auf eine Sexualstraftat an minderjährigen oder erwachsenen Personen zurück. Dabei sei zu beachten, dass die Beratung in Zusammenhang mit mehreren Straftaten stehen könne, heisst es.
Juristische und psychologische Hilfe
Die Beratungen führten zu einer Vielzahl allgemeiner oder finanzieller Leistungen zugunsten der Opfer oder ihrer Angehörigen. Zu den häufigsten allgemeinen Leistungen zählten laut BFS juristische, psychologische und soziale Hilfe. Die finanziellen Leistungen wurden zu elf Prozent für Anwaltskosten und zu vier Prozent für Notunterkünfte erbracht. Dabei sei zu beachten, dass eine Beratung mehrere Leistungen auslösen kann.
Von den beratenen Personen gaben 51 Prozent an, dass die Tat von der (Ex-)Partnerin, vom (Ex-)Partner oder von Familienangehörigen oder Verwandten ausgeübt wurde. Die meisten Beratungen aufgrund einer Straftat im familiären Bereich gingen auf eine Körperverletzung oder Tätlichkeit zurück (61 Prozent), zehn Prozent betrafen sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung. In weniger als der Hälfte der Fälle (42 Prozent) wurde ein Strafverfahren eröffnet.
2019 wurden 1252 Gesuche für Entschädigungs- oder Genugtuungsleistungen oder Entschädigungsvorschüsse gestellt. 56 Prozent dieser Gesuche wurde stattgegeben. Insgesamt entrichteten die Kantone Entschädigungsleistungen in Höhe von rund 1,2 Millionen Franken und Genugtuungsleistungen in Höhe von rund 5,6 Millionen Franken, die ausbezahlten Leistungen nahmen damit gegenüber dem Vorjahr um 13 Prozent zu.
Kostenlose Beratung
Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde, kann eine unentgeltliche Beratung nach Opferhilfegesetz in Anspruch nehmen. Beraten werden in erster Linie die Opfer und ihre Angehörigen sowie Fachpersonen.
Das Opfer und seine Angehörigen haben Anspruch auf eine Entschädigung für den durch die Beeinträchtigung oder den Tod des Opfers erlittenen Schaden. Sie haben Anspruch auf eine Genugtuung, wenn die Schwere der Beeinträchtigung es rechtfertigt.
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