Bundesstrafgericht Ousman Sonko verlangt Ausstand von Richtern der Strafkammer

zs, sda

29.6.2023 - 17:51

Der angeklagte Gambier Ousman Sonko verlangt den Ausstand von Richtern der Strafkammer. (Archivbild)
Der angeklagte Gambier Ousman Sonko verlangt den Ausstand von Richtern der Strafkammer. (Archivbild)
Keystone

Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagte Gambier Ousman Sonko hat den Ausstand von Richtern der Strafkammer des Bundesstrafgerichts gefordert. Sie sollen durch eine verlangte Anklage-Ergänzung ihre Kompetenzen überschritten haben.

Keystone-SDA, zs, sda

Dies geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Medienmitteilung des Anwalts von Sonko hervor. Philippe Currat wirft der Strafkammer vor, dass sie durch die von der Bundesanwaltschaft geforderte Ergänzung der Anklageschrift als Anklägerin auftrete, was nicht zulässig sei.

Drei Opfer im Verfahren gegen Sonko hätten gegen die Anklage eine Beschwere bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts eingereicht. Dies sei der Auslöser des Vorgehens der Strafkammer gewesen, wie aus der Medienmitteilung hervorgeht.

Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigt auf Anfrage, dass das Bundesstrafgericht eine «Einladung zur Änderung und Erweiterung der Anklage» habe zukommen lassen. Es handle sich dabei eine Einladung im Sinne von Art. 333 Abs. 1 und 2 Strafprozessordnung, die fakultativer Natur sei. Dies sei nicht zu verwechseln mit einer Rückweisung im Sinne von Art. 329 Abs. 2 StPO.

Eine solche Rückweisung kann ein Gericht machen, wenn die Prüfung der Anklage ergeben hat, dass aufgrund verschiedener Punkte ein Urteil nicht gesprochen werden kann und eine Ergänzung oder Abänderung notwendig ist. In einem solchen Fall wird das Verfahren sistiert.