Bundesgericht Pilot wegen Blaumachens zu Recht gekündigt

SDA

11.5.2018 - 12:02

Harte Landung für einen Piloten: Nachdem er Blau gemacht hatte, wurde ihm gekündigt. (Archiv)
Harte Landung für einen Piloten: Nachdem er Blau gemacht hatte, wurde ihm gekündigt. (Archiv)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN MERZ

Das Bundesgericht hat die Kündigung eines Piloten bestätigt, der sich krank meldete, um einen Familienanlass in Ecuador zu besuchen. Dabei handelt es sich um eine "schwerwiegende Pflichtverletzung", halten die Lausanner Richter fest.

Der betroffene Angestellte arbeitete seit rund zehn Jahren bei der Swiss. Im Juli 2014 meldete er sich wegen einer Magen-Darm-Grippe von der Arbeit ab und fehlte sieben Tage.

Seine damalige Freundin und heutige Ehefrau war damals Flugbegleiterin bei der gleichen Fluggesellschaft. Sie meldete sich zwei Tage nach ihrem Partner mit der gleichen Begründung krank. Statt zu Hause zu bleiben, reiste das Paar nach Ecuador, um dort der Taufe eines Familienmitglieds beizuwohnen.

Nach der Rückkehr des Paars leitete die Arbeitgeberin ein Disziplinarverfahren gegen den Piloten ein, weil Zweifel an seinen Äusserungen bestanden. Im Folgemonat wurde ihm mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt. Der Pilot wurde sofort freigestellt.

Kein Erfolg vor Gericht

Die rechtlichen Schritte des Gekündigten vor dem Arbeitsgericht und anschliessend vor dem Zürcher Obergericht blieben ohne Erfolg. Das Bundesgericht folgt deren Ansicht in einem am Freitag publizierten Urteil.

Das Arbeitsverhältnis zwischen der Swiss und dem Piloten wurde durch einen Gesamtarbeitsvertrag geregelt. Darin ist das Vorgehen bei einer Kündigung festgehalten. Bei Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten ist ein dreistufiges Verfahren vorgesehen. Dieses sieht eine schriftliche Verwarnung, anschliessend eine schriftliche Verwarnung mit Kündigungsandrohung und schliesslich die Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist vor.

Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann das dreistufige Modell übersprungen werden, und die Kündigung unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigung ausgesprochen werden. Vorbehalten wird im Gesamtarbeitsvertrag explizit die fristlose Kündigung gemäss Obligationenrecht.

Das Bundesgericht bestätigt, dass der Pilot eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat. Gerade bei der Tätigkeit als Pilot handle es sich um eine sehr verantwortungsvolle Arbeit. Dabei müsse diesem ein unbedingtes Vertrauen entgegengebracht werden können.

Das Obergericht sei deshalb zu Recht davon ausgegangen, dass beim Beruf des Beschwerdeführers Vertrauensbrüche stärker ins Gewichte fallen würden, als bei anderen, weniger verantwortungsvollen Tätigkeiten.

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