Das wird teuer! Spucken und Tiere erschrecken: Das sind die bizarrsten Bussen der Schweiz

tsha

12.2.2019

Nacktwandern verboten! 200 Franken Busse drohen in Appenzell Innerrhoden.
Nacktwandern verboten! 200 Franken Busse drohen in Appenzell Innerrhoden.
Keystone

Tausende Vorschriften regeln, was in der Schweiz erlaubt ist und was nicht. Einige davon klingen ziemlich bizarr.

In der Schweiz bestimmen Bund, Kantone und Gemeinden, welches Fehlverhalten mit einer Busse belegt wird. Ein Blick in die Bussenkataloge zeigt: Nicht immer erschliesst sich der Sinn dieser Vorschriften. Eine Auswahl.

- Wer sein Auto verlässt, ohne den Zündschlüssel wegzunehmen, zahlt in der gesamten Schweiz 60 Franken Busse

Autofahrer sollten ihren Zündschlüssel immer bei sich tragen.
Autofahrer sollten ihren Zündschlüssel immer bei sich tragen.
Keystone

- Mit 20 Franken werden Velofahrer gebüsst, wenn sie freihändig fahren

- Velöler, die ohne Klingel unterwegs sind, zahlen ebenfalls 20 Franken

- Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird «Grober Unfug» bestraft. Kostenpunkt: 200 Franken

- Wer hier «zu viele» Pilze sammelt, zahlt pro Kilo 100 Franken

- Teuer ist es in dem Kanton ausserdem, sich nackt in der Öffentlichkeit aufzuhalten: 200 Franken Busse drohen

Pilzesammeln ja – aber bitte nicht zu viele. So zumindest lautet die Regel in Appenzell Innerrhoden.
Pilzesammeln ja – aber bitte nicht zu viele. So zumindest lautet die Regel in Appenzell Innerrhoden.
Peter Endig/dpa

- In der Stadt Uster kostet das «Belästigen oder Erschrecken von Personen und Tieren» 60 Franken

- Genauso teuer ist das «Beeinträchtigen des öffentlichen Grundes durch private Pflanzen»

- Gebüsst wird auch, wie überall in der Schweiz, das Spucken in der Öffentlichkeit. In Uster etwa kostet das 40 Fanken, in Lausanne werden 100 Franken fällig, im Kanton Waadt sogar 110 Franken

Laute Hunde sind teure Hunde. Zumindest im Kanton Zürich.
Laute Hunde sind teure Hunde. Zumindest im Kanton Zürich.
dpa/Robert Günther

- Im Kanton Zürich sollten Hundehalter ihre Tiere möglichst unter Kontrolle haben: «Nichteinschreiten bei Belästigung Dritter durch andauerndes Gebell oder Geheul» wird mit 60 Franken gebüsst

- In Basel Stadt ist es verboten, Hunde in öffentlichen Brunnen zu baden. Wer sich nicht dran hält, zahlt 100 Franken Busse

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