RegisseurGericht bestätigt Roman Polanskis Rauswurf aus Oscar-Filmverband
SDA
26.8.2020 - 04:28
Regisseur Roman Polanski wollte seinen Ausschluss aus dem Oscar-Filmverband per Prozess rückgängig machen. Doch gemäss einem Gericht in Los Angeles war sein Rauswurf wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe und damit Verstössen gegen die Ethikstandards des Filmverbands rechtmässig.
Oscar-Preisträger Roman Polanski (87, «Der Pianist) hat im Streit über seinen Ausschluss aus der Academy of Motion Picture Arts and Sciences (AMPAS) vor einem Gericht eine Niederlage einstecken müssen.
Nach dem Urteil der zuständigen Richterin in Los Angeles war der Rauswurf des Regisseurs 2018 wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe und damit Verstössen gegen die Ethikstandards des Filmverbands rechtmässig. In einer Mitteilung der Organisation, die für die Verleihung der Oscars bekannt ist, hiess es, sie freuten sich über die Bestätigung des Gerichts, dass das Vorgehen gegen Polanski damals «fair und angemessen» gewesen sei.
Polanski hatte im Mai 2018 die für die Oscar-Vergabe zuständige Filmakademie im Zuge der #Metoo-Debatte verlassen müssen. Nach Vorwürfen wegen sexueller Übergriffe waren damals auch Entertainer Bill Cosby und Produzent Harvey Weinstein ausgeschlossen worden.
Polanskis Anwalt bemängelt Verfahren
Polanskis Anwalt, Harland Braun, hatte im vorigen Jahr Klage gegen die Academy of Motion Picture Arts and Sciences eingereicht. Der Ausschluss Polanskis aus dem Gremium sei zu plötzlich und ohne Anhörung erfolgt, machte er geltend. Sein Mandant habe kein faires Verfahren erhalten.
1977 hatte der polnisch-französische Filmemacher unerlaubte sexuelle Handlungen mit einer damals 13-Jährigen vor Gericht zugegeben. Unmittelbar vor der Verkündung des Strafmasses floh er nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder.
Vorwürfe auch in der Schweiz
Auch in der Schweiz wurden Vorwürfe wegen Vergewaltigung laut. Sie stammten von einer ehemaligen Deutschen Schauspielerin. Polanski soll 1972 die damals 15-Jährige in einem Chalet im Berner Oberländer Nobelkurort Gstaad vergewaltigt haben. Die Berner Justiz eröffnete Ende 2017 wegen Verjährung jedoch kein Verfahren.
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