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Totes Mädchen Polizei nimmt im Fall Niederwangen eine Person fest
Die Berner Staatsanwaltschaft hat im Fall des in Niederwangen tot aufgefundenen Mädchens ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet.
Im Fall des am Dienstagabend in Niederwangen BE tot aufgefundenen Mädchens hat die Berner Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet. Das gab sie am Donnerstag bekannt. Eine Person aus dem Umfeld des Kindes wurde festgenommen.
Wie die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland weiter bekannt gab, wird nun abgeklärt, ob und inwiefern die angehaltene Person im Zusammenhang mit dem Tod des Mädchens eine Rolle spielt. Entsprechend liefen weiterhin umfangreiche Ermittlungen. Dazu gehörten beispielsweise Arbeiten im Bereich der Spurenauswertung.

Auch diverse Befragungen und Untersuchungen zur genauen Todesursache seien weiterhin im Gang. Erste rechtsmedizinische Untersuchungen seien bereits getätigt.
sr, sda