Zürich Polizei schliesst Ermittlungen gegen zwei Bijouterie-Diebe ab

mt, sda

6.3.2021 - 15:09

Die Kantonspolizei Zürich hat zusammen mit dem Forensischen Institut Zürich ein aufwändiges Ermittlungsverfahren gegen zwei mutmassliche Schmuckdiebe geführt.
(Symbolbild)
Die Kantonspolizei Zürich hat zusammen mit dem Forensischen Institut Zürich ein aufwändiges Ermittlungsverfahren gegen zwei mutmassliche Schmuckdiebe geführt. (Symbolbild)
Keystone

Die Kantonspolizei Zürich hat ein Ermittlungsverfahren gegen zwei mutmassliche Bijouterie-Einbrecher abgeschlossen. Die beiden Männer stehen im Verdacht, in mehreren Kantonen Einbruchdiebstähle in Schmuckgeschäften begangen zu haben.

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Den Männern wird vorgeworfen, bei ihren Einbrüchen eine Deliktsumme von mehreren hunderttausend Franken erbeutet und einen Sachschaden von über 100'000 Franken angerichtet zu haben, wie die Kantonspolizei Zürich am Samstag mitteilte. Bei der Staatsanwaltschaft laufen Strafverfahren gegen die Männer.

Die Kantonspolizei Zürich führte im Auftrag der Staatsanwaltschaft und in Zusammenarbeit mit dem Forensischen Institut Zürich ein aufwändiges Ermittlungsverfahren gegen einen 55-jährigen Kroaten und einen 35-jährigen Italiener.

Den beiden Männern wurden insgesamt sechs Einbruchdiebstähle in Bijouterien und Goldschmiedewerkstätten in den Kantonen Zürich, Aargau, Schaffhausen, Solothurn und Basel-Landschaft zugeordnet, die sie gemeinsam begangen haben sollen. Hinzu kommt ein Einbruch in ein Einfamilienhaus im Kanton Schaffhausen.

Einen weiteren Versuch eines Einbruchdiebstahls in ein Schmuckgeschäft im Kanton Basel-Landschaft sollen die beiden Männer gemeinsam begangen haben, ohne etwas zu erbeuten.

Der 55-Jährige soll zudem drei Einbruchdiebstähle in Goldschmiedeateliers und einen in die Kellerabteile eines Mehrfamilienhauses in den Kantonen beider Basel sowie Zürich alleine verübt haben. Bei zwei Einbrüchen in eine Bijouterie im Kanton Basel-Landschaft und in ein Firmengebäude im Kanton St. Gallen blieb es bei einem Versuch.

Die zuständige Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich führt das weitere Verfahren gegen die beiden Männer wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls und weiterer Delikte. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.