Millionen-BetrugProzess gegen Ex-Chefin der Luzerner Maschinenfirma Fera
zs, sda
30.6.2021 - 05:50
Vor dem Bundesstrafgericht beginnt heute Mittwoch der Prozess gegen die frühere Geschäftsführerin der luzernischen Maschinen-Handelsfirma Fera. Mit Scheingeschäften soll die Angeklagte den Banken Millionen entlockt haben. Die Schadenssumme beträgt mehr als 400 Millionen Franken.
Keystone-SDA, zs, sda
30.06.2021, 05:50
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Urkundenfälschung in über 100 Fällen und gewerbsmässiger Betrug – so lauten die wesentlichen Anklagepunkte gegen die heute 71-jährige Angeklagte. Sie soll gemäss der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) von 2002 bis 2010 als Geschäftsführerin der Fera unzählige Urkunden gefälscht und damit Scheingeschäfte vorgetäuscht haben, um von Banken Kredite in Millionenhöhe zu erhalten.
Dabei hat sie laut BA ein aufwändiges Lügengebilde aufgebaut, um die Banken von der Echtheit der Geschäfte zu überzeugen. So soll die Angeklagte die einzelnen Geschäfte tatsächlich versichert haben. In Tat und Wahrheit gab es nur wenige, tatsächlich existierende Maschinen und noch weniger abgeschlossene Geschäfte.
Die 71-Jährige und ihr Ehemann sollen Gelder aus den Firmen abgezogen haben. Die BA führt aus, dass die Angeklagte in den Jahren 2002 bis 2009 allein in der Boutique Akris in Frankfurt für rund eine Million Franken einkaufte. Etwa in der gleichen Zeit wurden Bargeldbezüge von 9,4 Millionen Franken getätigt.
Dreistellige Millionen-Forderungen
Hauptgeschädigte unter den Banken ist die damalige Skandifinanz Bank (heute Skandifinanz). Sie fordert von der Angeklagten 134 Millionen Euro zurück, abzüglich rund 10 Millionen Franken, die vor dem Bezirksgericht Zürich eingeklagt wurden.
Drei weitere Banken fordern Beträge von über 22 Millionen Franken. Und auch die Konkursmassen der Fera und deren Muttergesellschaft Blue Steel Holding (BSH) haben gemäss Anklageschrift Zivilforderungen von rund 206 Millionen beziehungsweise 123 Millionen Franken gestellt. Die BSH wurde vom Ehemann der Angeklagten beherrscht.
Neben der Hauptangeklagten ist ein früherer Vizedirektor der Skandifinanz Bank wegen Gehilfenschaft in lediglich einem Geschäft im Jahr 2009 angeklagt.
Manches ist verjährt
Ein Teil der Urkundenfälschungen kann aufgrund der Verjährungsfrist von 15 Jahren strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Die BA hat deshalb nicht alle zur Anklage gebracht. Weitere werden bis zum erstinstanzlichen Urteil verjähren.
Die BA hat ihre Strafanträge noch nicht bekannt gegeben. Sie will dies anlässlich der Hauptverhandlung machen. (Fall SK.2020.57)