Holocaustleugner Rechtsextremer Autor in Lausanne zu Geldstrafe verurteilt

hkl, sda

16.12.2022 - 18:13

Der rechtsextreme französisch-schweizerische Autor Alain Soral (rechts) mit seinem Anwalt Pascal Junod vor dem Gericht in Lausanne.
Der rechtsextreme französisch-schweizerische Autor Alain Soral (rechts) mit seinem Anwalt Pascal Junod vor dem Gericht in Lausanne.
Bild: Keystone

Der rechtsextreme französisch-schweizerische Autor Alain Soral ist am Freitag in Lausanne wegen übler Nachrede gegen eine Journalistin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten gefordert.

Keystone-SDA, hkl, sda

Die Präsidentin des Polizeigerichts Lausanne, Malika Turki, folgte dem Antrag des Waadtländer Staatsanwalts Eric Cottier nicht. Sie sah den Tatbestand der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass nicht erfüllt.

Der 64-jährige Soral musste sich wegen mutmasslich homophober Äusserungen vor Gericht verantworten. Der Holocaustleugner hatte in einem Video auf seiner Website die Journalistin wegen ihrer Artikel in den Zeitungen «24 heures» und «La Tribune de Genève» unter anderem als «fette Lesbe» und «Queer-Aktivistin» bezeichnet.

Die Journalistin hatte deswegen im September 2021 Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft verurteilte Soral im April wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung per Strafbefehl zu drei Monaten Gefängnis. Gegen diesen Erlass legte der Autor Rekurs ein.

Das Polizeigericht hat das Urteil nun abgemildert. Soral wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt. Zudem muss er der Klägerin 500 Franken als Genugtuung zahlen sowie für deren Anwaltskosten in Höhe von 7000 Franken aufkommen.

Seit 2020 strafbar

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist in der Schweiz seit Mitte 2020 strafbar. Die Stimmbevölkerung hatte die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm bei der Abstimmung im Februar desselben Jahres mit 63,1 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Für den den Journalistenverband Impressum ist das Urteil «nicht ganz zufriedenstellend». Es sei nicht akzeptabel, dass Journalistinnen und Journalisten bei der Ausübung ihres Berufs derartigen beleidigenden, hasserfüllten, verleumderischen und diskriminierenden Äusserungen ausgesetzt seien, heisst es in einer Stellungnahme. Dies treffe umso mehr zu, wenn diese persönlichen Angriffe diskriminierend seien.

Der Verband «bedauert zutiefst, dass eine Journalistin aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und im weiteren Sinne aufgrund ihrer Herkunft oder Religion angegriffen werden kann».

Antisemit und Negationist

Der 63-jährige Alain Bonnet, wie Soral mit bürgerlichem Namen heisst, lebt seit rund zwei Jahren in Lausanne. In Frankreich ist er wegen wegen antisemitischer Äusserungen, Leugnen des Holocausts, Verleumdung und Beleidigung bereits rund 20 Mal zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt worden,

Bekanntheit erlangte Soral insbesondere auch durch seine Zusammenarbeit mit dem rechtsextremen, französischen Komiker Dieudonné.