Hoden und Penis abgeschnittenRentner führt Amputationen auf Wohnzimmer-Couch durch
Philipp Fischer
19.10.2024
Ein 75-jähriger Rentner aus Thüringen nahm in seiner Wohnung ohne medizinisches Wissen Amputationen vor. Ein Gericht in Erfurt verurteilte den Mann wegen schwerer Körperverletzung zu einer mehrjährigen Haftstrafe.
Philipp Fischer
19.10.2024, 18:11
19.10.2024, 20:34
Philipp Fischer
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ein 75-Jähriger Mann aus Thüringen hat in seinem Wohnzimmer Menschen gegen Bezahlung Körperteile amputiert.
Der Rentner führte die Operationen ohne Lizenz durch. Er verfügt über keine medizinische Ausbildung.
Das Landgericht Erfurt hat den Mann wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.
Es klingt wie aus einem Horrorfilm: Der Rentner Gerhard T. aus Thüringen amputierte in seinem Wohnzimmer in Sömmerda Menschen auf deren eigenen Wunsch hin Körperteile. Auf Bitten der Betroffenen schnitt der Hobby-Chirurg ohne Lizenz und medizinische Ausbildung Hoden, einen Penis und Zehen ab. Seine Kundschaft lernte der Mann zuvor in einschlägigen Internet-Foren kennen. Dort bot der 75-Jährige seine speziellen Dienste als «Cutter von Erfurt» an. Für die Amputationen kassierte der Rentner zwischen 500 und 2200 Euro.
Ein Gericht in Erfurt hat den Mann nun für sieben Fälle schwerer Körperverletzung und einen Fall von Körperverletzung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. «Was wir mit dieser Strafe auf jeden Fall bewirken wollen, ist, dass es keine Nachahmer gibt», erklärte der Vorsitzende Richter Udo Tietjen.
Blutbad auf der Kunststoffmatte
Die Amputationen habe der Mann im Wohnzimmer seiner Privatwohnung durchgeführt. Vor dem Eingriff sei eine Kunststoffmatte über dem Sofa ausgerollt worden. Anschliessend seien die Opfer an den betroffenen Stellen mittels einer Spritze betäubt worden. Wo der Rentner die abgeschnittenen Körperteile entsorgt hat, ist bislang noch unklar.
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe für den Mann gefordert. Das Gericht fällte jedoch ein milderes Urteil, weil der Angeklagte geständig war. «Es war ein aussergewöhnliches Verfahren, es war auch ein mit Scham behaftetes Verfahren», so Richter Tietjen weiter. Die meisten Betroffenen wollten bei dem Prozess nicht gegen Gerhard T. aussagen, da es ihnen schwerfiel, über ihre Erfahrungen zu sprechen. Der Angeklagte argumentierte, er habe den Betroffenen nur helfen wollen.