BundesstrafgerichtSBB-Prozess: Urteil gegen Ex-Angestellten
SDA
15.6.2018 - 09:05
Das Bundesstrafgericht eröffnet am Freitag das Urteil gegen einen Ex-Angestellten der SBB. Der Mann soll bei der Vergabe von Aufträgen 4 Millionen Franken für einen Freund und sich erwirtschaftet haben. Angeklagt wurden auch drei Kaderleute einer privaten Firma.
Diese drei Männer sollen gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) gegen Zuwendungen an den 56-jährigen SBB-Angestellten in der Höhe von rund 380'000 Franken regelmässig zu Aufträgen für ihre gemeinsame Firma gekommen sein.
Die mutmasslich krummen Geschäfte sollen über zehn Jahre lang betrieben worden sein, wie es in der Anklageschrift heisst. 2014 flog die Sache auf und der SBB-Angestellte verbrachte einen Monat in Untersuchungshaft. Nach seiner Entlassung fand er bald wieder eine feste Anstellung.
Schweigende Kadermänner
Während des zweitägigen Prozesses am 5. und 6. Juni machten die Firmenbesitzer keine Aussagen zu den Vorwürfen der BA. Ihre Verteidiger plädierten für Freisprüche und konzentrierten sich in ihren Plädoyers unter anderem auf die Funktion des SBB-Angestellten.
Geht man - wie die BA - davon aus, dass der 56-Jährige ein Beamte war, ist Bestechung eines Amtsträgers und die Gehilfenschaft zu ungetreuer Amtsführung als Tatbestand überhaupt erst möglich. Zwei der drei Geschäftsleute wird ausserdem auch mehrfacher Betrug zur Last gelegt. Dem dritten Kadermitglied wird lediglich mehrfache Vorteilsgewährung vorgeworfen.
Der Hauptangeklagte zeigte sich während der Prozesses geständig. Er ist wegen mehrfachen und gewerbsmässigen Betrugs, ungetreuer Amtsführung, Urkundenfälschung, sich bestechen lassens und Vorteilsannahme angeklagt.
"Wenn möglich Halbgefangenschaft"
Die BA beantragte für den 56-Jährigen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, verbunden mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 100 Franken. Der Verteidiger des reuigen Ex-Angestellten der SBB plädierte auf eine maximale Freiheitsstrafe von 36 Monaten, in Verbindung mit einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 90 Franken.
Bei der Freiheitsstrafe beantragte der Verteidiger, dass lediglich zwölf Monate zu vollziehen seien. Dies solle in Halbgefangenschaft geschehen, damit der Geständige seine anerkannte Schuld bei der SBB von 1 Million Franken zurückzahlen könne. Wegen des Prozesses werden ausserdem weitere Kosten auf den Mann zukommen.
Bei den drei Kadermännern geht die BA von einem leichten bis mittelschweren Verschulden aus. Sie hat bei zwei Angeklagten bedingte Freiheitsstrafen von 20 beziehungsweise 15 Monaten gefordert, verbunden mit unbedingten Geldstrafen von 80 Tagessätzen zu 1300 Franken beziehungsweise 40 Tagessätzen zu 550 Franken.
Für jenen der Geschäftsmänner, der nur geringfügig an den Taten beteiligt war, beantragte die BA eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen und eine Busse. (Fall SK.2017.47)
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